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Ausschüsse

Die Mitglieder verteilen sich auf 20 ständige Fachausschüsse.

Die Ausschüsse erarbeiten Legislativvorschläge durch die Annahme von Berichten, reichen Änderungsanträge zur Prüfung im Plenum ein und benennen ein Verhandlungsteam für die Führung legislativer Verhandlungen mit dem Rat. Sie nehmen auch Initiativberichte an, organisieren Anhörungen mit Sachverständigen und kontrollieren die anderen Einrichtungen und Organe der EU.

Einem Ausschuss gehören 25 bis 73 ordentliche Mitglieder und noch einmal so viele stellvertretende Mitglieder an.

Jeder Ausschuss wählt unter seinen ordentlichen Mitgliedern einen Vorsitz und bis zu vier stellvertretende Vorsitze mit einer Mandatszeit von zweieinhalb Jahren, die gemeinsam den Vorstand des Ausschusses bilden. Die politische Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht derjenigen des Plenums.

Das Parlament kann außerdem Unterausschüsse und nichtständige Sonderausschüsse einsetzen, um spezifische Fragen zu behandeln, und ist befugt, Untersuchungsausschüsse zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht oder Missstände bei der Anwendung desselben einzusetzen.

In der Vermittlungsphase wird ein besonderer Vermittlungsausschuss eingesetzt.

Die Ausschüsse tagen in der Regel in Brüssel und ihre Arbeit wird von einem Sekretariat unterstützt. Ihre Debatten sind öffentlich und werden in der Regel per Webstream übertragen.

Die Ausschussvorsitzenden koordinieren die Arbeit der Ausschüsse im Rahmen der Konferenz der Ausschussvorsitze.

Sonderausschüsse

Das Parlament kann jederzeit nichtständige Ausschüsse zu bestimmten Themen einsetzen. Die Mandatszeit dieser Sonderausschüsse beträgt 12 Monate und kann verlängert werden.

Untersuchungsausschüsse

Zur Prüfung von Verstößen gegen das Unionsrecht oder behauptete Missstände bei der Anwendung desselben kann das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzen.

Die Befugnisse dieser Ausschüsse richten sich nach den Bestimmungen über die Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments.

Vermittlungsausschuss

Die Vermittlung ist die dritte und letzte Phase des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens (auch „Mitentscheidungsverfahren" genannt). Das Vermittlungsverfahren wird eröffnet, wenn der Rat nicht alle Abänderungen aus der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments billigt.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus zwei Delegationen: der Delegation des Rates, die sich einem Vertreter jedes Mitgliedstaates (Minister oder ihre Vertreter) zusammensetzt, und aus der Delegation des Parlaments, die sich aus einer gleichen Zahl von MdEP zusammensetzt. Der Vermittlungsausschuss ist für die Erstellung eines „gemeinsamen Entwurfs" zuständig, der dann sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden muss.

Konferenz der Ausschussvorsitze

Die Konferenz der Ausschussvorsitze ist das politische Organ, das die Arbeit der Ausschüsse koordiniert und eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen ihnen sicherstellt. Sie setzt sich aus allen Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse und der Sonderausschüsse zusammen und hält ihre Sitzungen an den Dienstagen während der Plenartagungen in Straßburg ab. Der Vorsitz wird für zweieinhalb Jahre aus den Reihen ihrer Mitglieder gewählt.

Empfehlung für die Tagesordnung der Plenartagungen

Die Konferenz der Ausschussvorsitze übermittelt der Konferenz der Präsidenten eine monatliche Empfehlung für den Entwurf der Tagesordnung für die nächste Plenartagung sowie einen monatlichen Sichtungsbericht darüber, inwieweit die Entwürfe der Rechtsvorschriften mit den im Vertrag enthaltenen Vorschriften über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte vereinbar sind.

Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen

Die Konferenz der Ausschussvorsitze stellt ein Diskussionsforum für horizontale Themen und allgemeine Probleme der Ausschüsse dar und trägt durch die Annahme allgemeiner Konzepte und Leitlinien in Bezug auf die Aktivitäten der Ausschüsse aktiv zum Austausch bewährter Praktiken bei. Der Konferenz der Präsidenten kann sie Empfehlungen jeder Art zur Arbeit der Ausschüsse vorlegen. Die Konferenz der Ausschussvorsitze spielt außerdem eine Vermittlerrolle zwischen den parlamentarischen Ausschüssen. Sie befasst sich mit Ersuchen um Zusammenarbeit und schlägt Lösungen zur Beilegung von Zuständigkeitskonflikten vor.

Legislativer Dialog mit der Kommission und dem Rat

Die Konferenz der Ausschussvorsitze bereitet den Beitrag des Parlaments zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission vor, indem sie die Prioritäten in jedem Rechtsetzungsbereich auflistet. Zudem hält sie jährlich eine gemeinsame Sitzung mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder ab und trifft sich mehrmals im Jahr mit dem Ratsvorsitz, um die Prioritäten der Ratsvorsitze vorzubereiten und zu erörtern und um eine Bilanz aus der laufenden Arbeit zu ziehen.