Die Antworten der EU auf den Klimawandel
Das Europäische Parlament engagiert sich für den Klimaschutz. An welchen Lösungen arbeitet die EU? Wie lauten ihre Prioritäten? Mehr dazu in unserem Themendossier
Inhaltsverzeichnis
- Abschwächung der Erderwärmung
- Warum sind EU-Klimamaßnahmen wichtig?
- Der europäische Grüne Deal: null Nettoemissionen bis 2050
- Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- Energie aus erneuerbaren Quellen und Energieeffizienz
- Eine nachhaltige und kreislauforientierte Wirtschaft bis 2050
- Erhalt der biologischen Vielfalt und Wiederherstellung der Natur
Abschwächung der Erderwärmung
Seit der industriellen Revolution sind die globalen Durchschnittstemperaturen deutlich angestiegen. Das letzte Jahrzehnt (2013–2023) war das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen.
Nach Daten des Klimawandeldienstes Copernicus war das Jahr 2024 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Ein Großteil der Studien deutet darauf hin, dass der Anstieg der durch den Menschen verursachten Treibhausgasemissionen für die höheren Temperaturen verantwortlich ist.
2024 war das erste Jahr, in dem die Durchschnittstemperatur den Schwellenwert von 1,5 Grad Celcius über dem vorindustriellen Niveau (1850–1900) deutlich überschritten hat.
Wissenschaftler betrachten einen Anstieg von zwei Grad Celcius gegenüber dem vorindustriellen Niveau als Schwellenwert mit gefährlichen und katastrophalen Folgen für Klima und Umwelt.
Aus diesem Grund wurde im Übereinkommen von Paris zum Klimawandel das Ziel festgelegt, deutlich unter einem Anstieg von zwei Grad Celcius zu bleiben und die Bemühungen fortzusetzen, den Anstieg noch weiter auf 1,5 Grad Celcius zu begrenzen.
Ein Jahr, in dem der Anstieg über 1,5 Grad Celcius liegt, bedeutet noch nicht, dass die Ziele des Übereinkommens von Paris nicht erreicht wurden, da sie über Jahrzehnte und nicht über einzelne Jahre gemessen werden. Bei der derzeitigen Erwärmungsrate ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Durchschnittstemperaturen in den 2030er Jahren deutlich über dem Ziel von 1,5 Grad Celcius liegen werden.
Derzeit gehen Experten davon aus, dass die langfristige globale Erwärmung etwa 1,3 Grad Celcius über der Basislinie von 1850–1900 liegt.
Warum sind EU-Klimamaßnahmen wichtig?
Europa ist vom Klimawandel betroffen
Der Klimawandel wirkt sich in Europa je nach Region bereits in unterschiedlicher Form aus. Er kann zum Verlust der biologischen Vielfalt, zu Waldbränden, sinkenden Ernteerträgen und höheren Temperaturen führen. Er kann auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen.
Die EU ist ein großer Treibhausgasemittent
Die EU war 2023 nach China und den Vereinigten Staaten und Indien der viertgrößte Treibhausgasemittent der Welt. Der Anteil der EU an den weltweiten Treibhausgasemissionen sank von 15,2 Prozent im Jahr 1990 auf 6,0 Prozent im Jahr 2023.
Die EU ist ein engagiertes Mitglied der internationalen Klimaverhandlungen der Vereinten Nationen
Die EU ist ein wichtiger Akteur bei den UN-Klimaverhandlungen und hat das Übereinkommen von Paris unterzeichnet. Alle EU-Mitgliedstaaten sind ebenfalls Unterzeichner, aber sie koordinieren ihre Positionen und legen gemeinsame Emissionsreduktionsziele auf EU-Ebene fest.
Im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet sich die EU dazu, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Im Jahr 2021 wurde das Ziel auf mindestens 55 Prozent Reduktion bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 geändert.
Die EU hat ihre Emissionen erheblich reduziert
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Emissionen sind von 1990 bis 2023 kontinuierlich zurückgegangen. Schätzungen zufolge waren die EU-Emissionen im Jahr 2023 um 37 Prozent niedriger als 1990, nach einem deutlichen Rückgang um acht Prozent im Vergleich zu 2022.
Der europäische Grüne Deal: null Nettoemissionen bis 2050
Im Jahr 2021 hat die EU die Klimaneutralität, das heißt das Ziel, bis 2050 keine Nettoemissionen mehr zu verursachen, rechtsverbindlich gemacht. Als Zwischenziel wurde eine Emissionsminderung von 55 Prozent bis 2030 festgelegt.
Dieses Ziel von Null-Netto-Emissionen ist im Klimagesetz verankert. Der europäische Grüne Deal ist der Fahrplan für die EU, um bis 2050 klimaneutral zu werden.
Die konkreten Rechtsvorschriften, die es Europa ermöglichen sollen, die Ziele des Grünen Deals zu verwirklichen, wurden im Paket „Fit für 55“ festgelegt, das die EU im Jahr 2023 verabschiedete. Dazu gehört auch die Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Emissionsreduzierung und Energie.
Die EU arbeitet auch daran, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen, ein nachhaltiges Lebensmittelsystem zu schaffen und die biologische Vielfalt sowie Bestäuber zu schützen.
Zur Sicherstellung der Finanziereung des Grünen Deals legte die Europäische Kommission im Januar 2020 den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa vor, der in den kommenden zehn Jahren öffentliche und private Investitionen in Höhe von mindestens einer Billion Euro anschieben soll.
Im Rahmen des Investitionsplans sollen mit dem Fonds für einen gerechten Übergang Regionen und Gemeinden unterstützt werden, die am stärksten vom grünen Wandel betroffen sind, beispielsweise Regionen, die stark von der Kohle abhängig sind.
Reduzierung der Treibhausgasemissionen
Die EU hat je nach Bereich unterschiedliche Mechanismen zur Treibhausgasreduktion in Gang gesetzt.
Kraftwerke und Industrie
Um die Emissionen von Kraftwerken und Industrieanlagen zu verringern, hat die EU den ersten größeren Kohlenstoffmarkt geschaffen. Im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS) müssen Unternehmen Zertifikate zum Ausstoß von CO₂ erwerben. Das Prinzip lautet also: Je weniger man verschmutzt, desto weniger zahlt man. Das System deckt 40 Prozent der gesamten EU-Treibhausgasemissionen ab.
Um das EHS mit den ehrgeizigeren Zielen des Grünen Deals in Einklang zu bringen, wurde das System aktualisiert, um die Emissionen der Industrie bis 2030 um 62 Prozent zu senken. Das überarbeitete Emissionshandelssystem (EHS II) wird ab 2027 auch umweltschädliche Sektoren wie Gebäude und Straßenverkehr sowie den Seeverkehr einbeziehen.
Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Sektoren, die noch nicht in das Emissionshandelssystem einbezogen sind, wie zum Beispiel der Gebäudesektor, die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft, werden ihre Emissionen ebenfalls durch eine Aufgabenteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten verringern. Um mit dem ehrgeizigen Paket „Fit für 55“ Schritt zu halten, sollen die Reduktionsziele für diese Bereiche bis 2030 von 29 Prozent auf 40 Prozent steigen.
Verkehrssektor
Was den Straßenverkehr betrifft, unterstützte das Europäische Parlament im Juni 2022 einen Vorschlag, mit dem der Ausstoß von CO₂ durch Neuwagen und leichten Nutzfahrzeuge in der EU bis 2035 auf null reduziert werden soll.
Im Juni 2022 stimmte das Parlament für eine Überarbeitung des EHS für den Luftverkehr und bezog alle Flüge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in das System ein. Im April 2023 nahm das Parlament den überarbeiteten Vorschlag an, die kostenlosen Zertifikate für den Luftverkehr bis 2026 schrittweise abzuschaffen und die Verwendung von nachhaltigen Flugkraftstoffen zu fördern.
Forst- und Landwirtschaft
Außerdem will die EU die Fähigkeit von Wäldern, CO₂ zu absorbieren, gegen den Klimawandel nutzen. Im Frühjahr 2023 stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für eine Aktualisierung derVorschriften zur Abholzung von Wäldern und Landnutzungsänderungen (LULUCF). Mit den neuen Regeln soll der Nettoabbau von Treibhausgasen durch Land und Wälder in der EU bis 2030 um 15 Prozent erhöht werden.
Importe aus weniger klimaambitionierten Ländern
Das Parlament hat im April 2023 Vorschriften für das CO₂-Grenzausgleichssystem angenommen. Dadurch werden Importe aus kohlenstoffintensiven Industrien außerhalb der EU mit einem Kohlenstoffpreis belegt, um Verlagerungen in Länder mit weniger ambitionierten Klimazielen entgegenzuwirken.
Energie aus erneuerbaren Quellen und Energieeffizienz
Energie ist die größte Quelle von Treibhausgasemissionen in der EU. Die Verbesserung der Energieeffizienz und die Erzeugung sauberer Energie tragen dazu bei, die Klimaziele der EU zu verwirklichen und ihre Abhängigkeit von Importen zu verringern.
Im September 2023 unterstützte das Parlament eine Vereinbarung zum Ausbau der Energie aus erneuerbaren Quellen. Der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch in der EU soll bis 2030 auf 42,5 Prozent steigen, während die einzelnen Länder einen Anteil von 45 Prozent anstreben sollen.
Darüber hinaus will die EU die Energieeffizienz mit neuen, vom Parlament im Juli 2023 unterstützten Zielen verbessern, die eine Senkung des Energieverbrauchs auf EU-Ebene um mindestens 11,7 Prozent bis 2030 vorsehen (im Vergleich zu den Prognosen für den Energieverbrauch im Jahr 2030 von 2020).
Eine nachhaltige und kreislauforientierte Wirtschaft bis 2050
Der Übergang zu einer kohlenstoffneutralen EU bis 2050 im Rahmen des Grünen Deals bedeutet, dass der gesamte Lebenszyklus von Produkten überdacht werden muss: Förderung des nachhaltigen Konsums und der Kreislaufwirtschaft. Dies sollte zu einer Verringerung des Ressourcenverbrauchs, weniger Abfall und weniger Treibhausgasemissionen führen.
Der EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft umfasst Maßnahmen in den Bereichen:
- Verpackungen und Kunststoffe
- nachhaltige Textilien
- Elektronik und IKT
- Bauwesen und Gebäude
- Batterien und Fahrzeuge
- die Lebensmittelkette
- Kritische Rohstoffe
- Reparatur und Wiederverwendung von Waren
Erhalt der biologischen Vielfalt und Wiederherstellung der Natur
Die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind wichtig für die Eindämmung des Klimawandels, die Erhöhung der Kohlenstoffspeicherkapazitäten der Natur und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel.
Im April 2023 verabschiedete das Parlament Vorschriften, mit denen sichergestelt werden soll, dass in die EU eingeführte Waren nirgendwo auf der Welt zur Entwaldung oder Schädigung von Wäldern beigetragen haben.
Im Februar 2024 unterstützten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ein neues Gesetz, das alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sich für die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume einzusetzen.