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VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Aufhebung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates
Ewa Zajączkowska-Hernik, Tomasz Buczek, Marcin Sypniewski

17-03-2025 B10-0197/2025  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union und zur Schaffung eines Verfahrens, durch das die Kosten der Unternehmen für ETS-Zertifikate direkt mit Investitionen in saubere Technologien verknüpft werden
Daniel Obajtek, Ondřej Krutílek, Beata Szydło, Alexandr Vondra, Jana Nagyová, Ondřej Knotek, Jacek Ozdoba

10-03-2025 B10-0171/2025  

VORSCHLAG FÜR EINEN RECHTSAKT DER UNION
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu der Notwendigkeit der Verlängerung des Umsetzungszeitraums der Aufbau- und Resilienzfazilität
João Oliveira

12-02-2025 B10-0139/2025  

VORSCHLAG FÜR EINEN RECHTSAKT DER UNION
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zum Arbeitsschutz der Tätigkeit von Polizeikräften, Militärangehörigen, Justizbeamten und Zoll- und Grenzbeamten und zur Festlegung ihrer Einstufung als Risikoberufe in der EU
Maravillas Abadía Jover, Dolors Montserrat

04-02-2025 B10-0096/2025  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Notwendigkeit einer Änderung der Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2025 und zum Schutz der Schleppnetzfischerei
Jorge Buxadé Villalba, Hermann Tertsch, Juan Carlos Girauta Vidal, Mireia Borrás Pabón, Margarita de la Pisa Carrión, Jorge Martín Frías

30-01-2025 B10-0094/2025  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Ewa Zajączkowska-Hernik, Anna Bryłka, Tomasz Buczek, Tomasz Froelich, Daniel Obajtek, Jacek Ozdoba, Marcin Sypniewski

14-11-2024 B10-0172/2024  

B10-0078/2024

03-10-2024 B10-0078/2024  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu dem Erfordernis, Familien, Unternehmen und Selbstständige vor steigenden Kraftstoffpreisen in Europa zu schützen
Jorge Buxadé Villalba, Hermann Tertsch, Juan Carlos Girauta, Mireia Borrás, Margarita de la Pisa, Jorge Martín Frías

03-10-2024 B10-0077/2024  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Einstufung der Tätigkeiten von Militärangehörigen, Polizeikräften, Justizvollzugsbeamten und Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste in der Union als Risikoberufe
Jorge Buxadé Villalba, Juan Carlos Girauta Vidal, Mireia Borras Pabón, Jorge Martín Frías, Margarita de la Pisa Carrión, Hermann Tertsch del Valle-Lersundi

11-09-2024 B10-0018/2024  

Kontakt

Vorschlag für einen Rechtsakt der Union: Konzept

Jedes Mitglied kann einen Vorschlag einbringen, in dem die Kommission im Rahmen des Initiativrechts des Parlaments gemäß Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgefordert wird, einen Unionsakt (einen neuen Rechtsakt oder die Änderung eines bestehenden Rechtsakts) vorzuschlagen.

Vorschlag für einen Rechtsakt der Union: Verfahren

  • Bis zu zehn Abgeordnete können gemeinsam einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union unterbreiten. Der Vorschlag muss die Rechtsgrundlage für seine Vorlage enthalten und ggf. eine Erklärung mit einem Umfang von höchstens 150 Wörtern.
  • Der Präsident überprüft, ob die rechtlichen Auflagen erfüllt sind. Er kann den Vorschlag an den für eine solche Prüfung zuständigen Ausschuss überweisen, damit dieser zur Angemessenheit der Rechtsgrundlage Stellung nehmen kann. Erklärt der Präsident den Vorschlag für zulässig, gibt er dies im Plenum bekannt und überweist ihn an den zuständigen Ausschuss.
  • Der zuständige Ausschuss beschließt über das weitere Verfahren innerhalb von drei Monaten ab der Überweisung und nach Anhörung der Verfasser des Vorschlags.
  • Die Verfasser des Vorschlags werden im Titel des Berichts namentlich genannt.

Vorschlag für einen Rechtsakt der Union: Verbreitung

Vorschläge für einen Rechtsakt der Union werden in die Amtssprachen übersetzt und auf der Website des Parlaments veröffentlicht