Die Jugendpolitik wird auf nationaler Ebene festgelegt. Die Maßnahmen der EU zielen daher darauf ab, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen. Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene beruht auf den Grundsätzen der aktiven Beteiligung und des gleichberechtigten Zugangs zu Chancen. Im derzeitigen Rahmen, nämlich der EU-Jugendstrategie (2019-2027), wird die Arbeit auf drei wichtige Handlungsbereiche konzentriert: Beteiligung, Begegnung und Befähigung. In jedem dieser Bereiche werden spezielle Initiativen verfolgt – bei der Beteiligung ist es der EU-Jugenddialog, die Begegnung erfolgt über Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps und die Befähigung im Rahmen der Europäischen Jugendarbeitsagenda.
Rechtsgrundlagen
Artikel 6, 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der EU im Jugendbereich.
In Artikel 32 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird der Schutz junger Menschen am Arbeitsplatz vorgesehen, während Kinderarbeit ausdrücklich verboten wird. Darüber hinaus sind in Artikel 24 der Charta die Rechte des Kindes verankert, indem der Anspruch der Kinder auf Schutz, Fürsorge und Beteiligung an Entscheidungen, die sie betreffen, anerkannt wird.
Ziele
Gemäß Artikel 165 AEUV kann die EU Maßnahmen ergreifen, um den Ausbau des Jugendaustauschs und des Austauschs zwischen Jugendbetreuern sowie die Beteiligung von Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa zu fördern. Außerdem ist die EU gemäß Artikel 166 AEUV berechtigt, eine Politik der beruflichen Bildung umzusetzen, in deren Rahmen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt werden. Mit diesem Artikel erhielt die EU den Auftrag, den Zugang zu beruflicher Bildung zu erleichtern sowie die Mobilität von Ausbildern und in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere von Jugendlichen, zu fördern.
Errungenschaften
A. Strategischer Rahmen
Der EU-Jugendstrategie 2019-2027 liegt eine Entschließung des Rates mit demselben Namen zugrunde. Die Strategie konzentriert sich auf die folgenden drei Kernbereiche:
- Beteiligung: durch die Förderung der aktiven Beteiligung junger Menschen am staatsbürgerlichen und demokratischen Leben, in erster Linie über den EU-Jugenddialog, in dessen Rahmen ein strukturierter Austausch zwischen jungen Menschen, Jugendorganisationen und politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen ermöglicht wird;
- Begegnung: durch die Begegnung junger Menschen in der gesamten EU und darüber hinaus, um Freiwilligentätigkeit, Lernmobilität, Solidarität und interkulturelles Verständnis zu fördern, vor allem durch die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps;
- Befähigung: durch die Unterstützung der Befähigung junger Menschen durch Qualität, Innovation und die Anerkennung von Jugendarbeit, insbesondere über die Europäische Jugendarbeitsagenda, einem strategischen Rahmen zur Verbesserung der Qualität und Sichtbarkeit von Jugendarbeit europaweit, die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Jugendarbeitern und eine effektivere Einbindung von Jugendarbeit in die Politikgestaltung.
Im Juni 2021 ernannte die Kommission im Rahmen dieser Strategie die erste Jugendkoordinatorin der Europäischen Union, zu deren Aufgabe es gehört, die sektorübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Kommission zu stärken. Darüber hinaus erhalten junge Menschen durch den von der Kommission im Juli 2025 einberufenen Jugendbeirat der Präsidentin ein direktes Mitspracherecht bei Schlüsselinitiativen der EU, auch in den Bereichen Klimapolitik, digitaler Wandel und soziale Inklusion.
B. EU-Mittel für Jugendprogramme
1. Erasmus+
Bei Erasmus+ handelt es sich um das wichtigste Finanzierungsprogramm der EU zur Unterstützung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport, in dessen Rahmen Jugendlichen die Möglichkeit geboten wird, im Ausland zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren oder Freiwilligentätigkeiten zu leisten. Für den Zeitraum 2021-2027 werden 10,3 % der Haushaltsmittel für Erasmus+ – d. h. mehr als 2,5 Mrd. EUR – für Jugendaktionspläne bereitgestellt.
DiscoverEU wurde 2021 zu einem festen Bestandteil von Erasmus+ im Jugendbereich. Mit dieser Initiative wird jungen Menschen im Alter von 18 Jahren die Gelegenheit geboten, Europa zu erkunden, und zwar über einen Monat hinweg, sodass Lernen über Reisen und interkulturellen Austausch gefördert wird. Für den Zeitraum 2021-2027 wird die Initiative mit eigens dafür veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 700 Mio. EUR unterstützt.
2. Europäisches Solidaritätskorps
Bei dem im Oktober 2018 ins Leben gerufenen Europäischen Solidaritätskorps handelt es sich um eine Initiative, die darauf ausgerichtet ist, bei jungen Menschen Solidarität, Freiwilligentätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Im Rahmen des Solidaritätskorps wird jungen Menschen die Möglichkeit eingeräumt, sich an gemeinschaftsbasierten Projekten europaweit zu beteiligen und soziale Herausforderungen wie Inklusion, Klimaschutz und humanitäre Hilfe anzugehen. Für den Zeitraum 2021-2027 ist es mit Haushaltsmitteln in Höhe von 1 Mrd. EUR ausgestattet, mit denen sowohl einzelne Freiwilligen- als auch Solidaritätsprojekte unterstützt werden, die von Jugendorganisationen oder informellen Gruppen initiiert werden.
C. Sonstige EU-Initiativen
1. Verstärkte Jugendgarantie
Die Jugendgarantie wurde 2013 ins Leben gerufen und bietet jungen Menschen die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder einen hochwertigen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz in Anspruch zu nehmen. Dieses erfolgreiche Instrument wurde im Jahr 2020 durch eine Empfehlung des Rates mit dem Titel „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ ausgebaut.
2. Jugend und Medien
Online-Technologien können für Kinder und Jugendliche eine großartige Möglichkeit darstellen, digitale Lernangebote zu nutzen und sich an öffentlichen Debatten zu beteiligen. Allerdings sind Kinder besonders anfällig für Schäden, die durch moderne Technologien angerichtet werden können. Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird derSchutz Minderjähriger vor Inhalten sichergestellt, die deren Entwicklung beeinträchtigen könnten, und zwar unabhängig davon, ob diese Inhalte vom herkömmlichen Rundfunk oder von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf angeboten werden (siehe Kurzdarstellung 4.3.2 über audiovisuelle Politik und Medienpolitik).
3. Europäisches Jugendportal
Das europäische Jugendportal ist eine Website, die junge Menschen in ganz Europa dabei unterstützt, sich einen Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten, die die EU bietet, zu verschaffen, darunter in unterschiedlichen Interessenbereichen wie Freiwilligentätigkeit, Arbeiten, Lernen, Kultur, Kreativität und vieles mehr.
4. Europäische Jugendwoche
Alle zwei Jahre organisiert die Kommission gemeinsam mit dem Parlament die Europäische Jugendwoche mit dem Ziel, jungen Menschen in allen am Erasmus+-Programm teilnehmenden Ländern Veranstaltungen und Aktivitäten anzubieten und sie mit den verschiedenen Mobilitätsmöglichkeiten, die ihnen in der EU zur Verfügung stehen, vertraut zu machen.
5. Europäisches Jahr der Jugend 2022
Das Parlament und der Rat verabschiedeten am 22. Dezember 2021 den Beschluss (EU) 2021/2316 über ein Europäisches Jahr der Jugend (2022). Das übergeordnete Ziel bestand darin, die Bemühungen der Union, der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Behörden, die gemeinsam mit Akteuren der Zivilgesellschaft erfolgten, zu stärken, wenn es um die Teilhabe, Wertschätzung, Unterstützung und Einbindung junger Menschen, auch derjenigen mit geringeren Chancen, geht. Das Europäische Jahr fand vor dem Hintergrund der abklingenden COVID-19-Pandemie statt und zielte darauf ab, eine langfristige positive Wirkung für junge Menschen zu erzielen. Um ihr Vermächtnis zu bewahren, hat die Kommission im Januar 2024 den „Jugendcheck“ ins Leben gerufen, ein Instrument, mit dem systematisch sichergestellt werden soll, dass die Auswirkungen der EU-Politik auf junge Menschen sorgfältig geprüft werden.
6. Europäische Jugendhauptstadt
Die Europäische Jugendhauptstadtist eine Initiative des Europäischen Jugendforums und wurde 2009 ins Leben gerufen. Jedes Jahr wird eine europäische Stadt als Europäische Jugendhauptstadt ausgewählt und erhält die Gelegenheit, innovative Initiativen von und für junge Menschen vorzustellen.
7. Wettbewerb „Youth4Regions“
Der Wettbewerb „Youth4Regions“ richtet sich an junge Journalisten, die sich für die Regionalpolitik der Europäischen Union interessieren. Die Preisträger haben die Chance auf eine Aus- und Fortbildungsmaßnahme zu unionsbezogenen Fragen und auf ein Mentoring durch erfahrene Journalisten sowie die Möglichkeit, an von der Kommission organisierten Pressereisen in die Mitgliedstaaten teilzunehmen.
8. Jugendaktionsplan
Am 4. Oktober 2022 haben die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik über einen Jugendaktionsplan (2022-2027) berichtet, mithilfe dessen junge Menschen weltweit in das auswärtige Handeln der EU einbezogen werden sollen. Der Rat hat am 28. November 2022 seine Schlussfolgerungen über den Plan zur Unterstützung der weltweiten Einbeziehung junger Menschen in die Politikgestaltung angenommen, indem deren Beteiligung und Engagement in internationalen Foren gefördert und die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz junger Aktivisten, der Stärkung der Handlungskompetenz junger Menschen, Gesundheit und Mobilität liegt.
9. Kinderschutzmaßnahmen
Die Kommission verabschiedete am 15. Februar 2011 eine Mitteilung mit dem Titel „Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes“, in der die Verpflichtung aller EU-Institutionen und Mitgliedstaaten bekräftigt wird, die Rechte des Kindes in allen maßgeblichen Politikbereichen der EU zu stärken, zu schützen und zu achten und diese Zusage in konkrete Ergebnisse zu überführen.
Im Jahr 2016 nahmen das Parlament und der Rat eine Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind an, die darauf abzielt, dass die betroffenen Kinder diese gerichtlichen Verfahren verstehen, ihnen folgen und ihr Recht auf ein faires Verfahren wahrnehmen und von Maßnahmen profitieren können, durch die einem Rückfall vorgebeugt und deren Eingliederung in die Gesellschaft unterstützt wird.
Die Rechte des Kindes und die Verhütung von Gewalt gegen Kinder, junge Menschen, Frauen und andere gefährdete Gruppen werden auch im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (2021-2027) unterstützt.
Die Kommission nahm am 24. März 2021 eine Mitteilung mit dem Titel „EU-Kinderrechtsstrategie“ an, in der das Ziel der EU dargelegt wird, die bestmöglichen Bedingungen für die Entfaltung und das Wohlbefinden von Kindern, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, sicherzustellen.
Rolle des Europäischen Parlaments
Am 18. Mai 2021 haben Parlament und Rat das Programm für das Europäische Solidaritätskorps für den Zeitraum 2021-2027 verabschiedet. Mit eigenen Haushaltsmitteln im Umfang von über 1 Mrd. EUR werden etwa 350 000 junge Menschen daran teilnehmen können. Das Parlament bestand darauf, dass das Programm für junge Menschen, auch für junge Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten, zugänglicher und inklusiver gestaltet wird. Am 21. November 2023 forderte das Parlament in seiner Halbzeitbewertung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps eine Verdoppelung der für den nächsten Programmzyklus (nach 2028) bereitzustellenden Mittel, um der Nachfrage nach Teilnahme an dem Programm gerecht zu werden. Die MdEP betonten zudem, dass stärker für das Programm sensibilisiert werden muss, da seine Sichtbarkeit nach wie vor begrenzt sei. In ihrem Vorschlag für die Neuauflage des Programms im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2028-2034 schlug die Kommission vor, das Europäische Solidaritätskorps in Erasmus+ zu überführen und die Gesamtmittelausstattung des Programms auf rund 40 Mrd. EUR aufzustocken. Das Europäische Parlament und der Rat fungieren als die gesetzgebenden Organe für dieses Dossier.
Das Parlament überwacht ferner die EU-Jugendstrategie und die Jugendgarantie und erstellt Umsetzungsberichte zu beiden Initiativen, die Mitte 2026 erwartet werden. Darüber hinaus arbeitet der Ausschuss für Kultur und Bildung derzeit an einem Initiativbericht mit dem Titel „Auswirkungen der sozialen Medien und des Online-Umfelds auf junge Menschen“, der im Frühjahr 2026 vorgelegt werden soll.
Das Parlament hat sich auch mit den Auswirkungen von COVID-19 auf junge Menschen und Sport befasst und am 10. Februar 2021 dazu eine Entschließung angenommen, in der die Herausforderungen hervorgehoben wurden, denen junge Menschen gegenübergestanden sind. Am 13. September 2022 nahm das Parlament eine Entschließung zu den Auswirkungen COVID-19-bedingter Schließungen von Jugendeinrichtungen auf Kinder und Jugendliche in der gesamten EU an. Darin wurde hervorgehoben, wie sich das emotionale und geistige Wohlbefinden junger Menschen während der Pandemie verschlechtert hatten, und ein ganzheitlicher Ansatz der EU gefordert, einschließlich Investitionen in die Sensibilisierung und den Zugang zu psychologischen Unterstützungsdiensten.
Um eine aktive Bürgerschaft zu fördern und junge Menschen in seine Aktivitäten einzubeziehen, rief das Parlament 2014 das Europäische Jugendevent (EYE) ins Leben, das alle zwei Jahre in Straßburg stattfindet. In diesem Sinne wurde die Website „Youth Hub“ als Plattform entwickelt, um junge Menschen miteinander in Kontakt zu bringen, Ideen auszutauschen und von jungen Menschen geleitete Initiativen vorzustellen, wodurch Raum für einen kontinuierlichen Dialog und für die Präsentation von Möglichkeiten entsteht, die über das EYE hinausgehen.
Das Parlament unterstützt überdies Initiativen, die junge Menschen dazu motivieren, europäische Projekte zu starten. Gemeinsam mit der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen hat das Europäische Parlaments im Jahr 2008 den Europäischen Karlspreis für die Jugend ins Leben gerufen, der jedes Jahr für Projekte vergeben wird, durch die die europäische und internationale Verständigung gefördert wird. Darüber hinaus führt das Parlament die Bildungsprogramme „Botschafterschule“ und „Euroscola“ durch, um dazu beizutragen, das Wissen über Demokratie und Werte der EU unter jungen Menschen zu vertiefen.
Auf der Grundlage dieser Bemühungen sprach sich das Parlament in seiner Entschließung vom 24. November 2022 zu dem Thema „Europäisches Jahr der Jugend 2022 – Vermächtnis“ zudem für den Jugendcheck aus, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen der EU-Politik auf junge Menschen bei allen legislativen und politischen Vorschlägen systematisch berücksichtigt werden. Es forderte, dass die Perspektiven junger Menschen in allen Politikbereichen durchgängig berücksichtigt werden, damit die Einbindung junger Menschen in die Entscheidungsfindung in der EU ständige Priorität bleibt.
Am 5. Oktober 2023 nahm das Parlament eine Entschließung zu der neuen europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+) an. Mit dieser Strategie wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche in der neuen digitalen Dekade im Internet geschützt, respektiert und gestärkt werden. Das Parlament hob die Bedeutung der digitalen Bildung für die Sicherheit im Internet hervor und forderte eine europäische Strategie zur Bekämpfung von Mobbing und Cybermobbing in Schulen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses für Kultur und Bildung.
Karina-Daria OPREA