Konferenz zur Zukunft Europas: Übersicht über die endgültigen Vorschläge

Briefing 30-11-2022

Wie soll die EU im Jahr 2050 aussehen? Wie stellen Sie sich Ihr Leben im Jahr 2050 vor? Dies sind nur einige der Fragen, die die europäischen Bürgerinnen und Bürger, die an der Konferenz zur Zukunft Europas teilnahmen, während der Eröffnungssitzung der europäischen Bürgerforen in Straßburg im September 2021 beantworten sollten. Die Aufgabe aller Teilnehmenden der Konferenz war es, eine Vision für die Zukunft Europas zu entwerfen, unabhängig davon, ob es sich um institutionelle Akteure, Vertreter der Zivilgesellschaft, Sozialpartner oder zufällig ausgewählte Bürger handelte, die aufgerufen waren, sich an einem europäischen demokratischen Prozess zu beteiligen. Nachdem die Konferenz mit Verspätung begonnen hatte und obwohl sie inmitten einer weltweiten Pandemie stattfand, konnte sie ihren Zweck erfüllen, indem konkrete, umsetzbare und manchmal visionäre Vorschläge vorgelegt wurden, welche die Richtung aufzeigen, in die sich die EU in Zukunft entwickeln sollte. Die 49 Vorschläge, die in rund 326 spezifische Maßnahmen gegliedert sind, bieten eine Momentaufnahme dessen, was Bürger und institutionelle Akteure als geeignete Maßnahmen für Europa ansehen, um die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu bewältigen. Diese Maßnahmen werden nach einer Reflexionsphase umgesetzt werden müssen, wenn die Konferenz zu einem glaubwürdigen Prozess werden und nicht nur ein Ausdruck von Wünschen und abstrakter Rhetorik bleiben soll. Die drei Organe der EU – das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union – haben sich zur möglichen Weiterverfolgung geäußert und zu tiefgreifenden Reformen aufgerufen. Die derzeitige Phase nach Abschluss der Konferenz ist daher ein heikler, politischer Moment. Nun muss entschieden werden, welche Reformen im Rahmen des derzeitigen Rechtsrahmens durchgeführt werden können und welche eine „konstituierende Phase“ erfordern, das heißt einen Konvent zur Änderung der EU-Verträge gemäß den Regelungen in Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Wie dem auch sei, die Konferenz hat auf jeden Fall ein Schlaglicht auf wichtige Themen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger geworfen, die von den Organen der EU kaum ignoriert werden können.