Energiepolitik – allgemeine Grundsätze

Zu den Problemen und Aufgaben der EU im Bereich der Energie zählen die Einfuhrabhängigkeit, die mangelnde Diversifizierung, hohe und volatile Energiepreise, die steigende Energienachfrage, Sicherheitsrisiken in Erzeuger- und Transitländern, zunehmende Gefahren durch den Klimawandel, Dekarbonisierung, zu langsame Fortschritte bei der Steigerung der Energieeffizienz, Herausforderungen im Zusammenhang mit dem zunehmenden Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen, der Bedarf nach transparenteren und stärker integrierten und vernetzten Energiemärkten. Im Mittelpunkt der EU-Energiepolitik steht daher eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verwirklichung einer vollständigen Energieunion.

Rechtsgrundlage

Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Konkrete Bestimmungen:

  • Versorgungssicherheit: Artikel 122 AEUV;
  • Energienetze: Artikel 170 bis 172 AEUV;
  • Kohle: In Protokoll Nr. 37 werden die finanziellen Folgen des Ablaufs des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Jahr 2002 erläutert;
  • Kernenergie: Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) ist die Rechtsgrundlage für die meisten EU-Maßnahmen im Bereich der Kernenergie.

Weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Energiepolitik:

  • Energiebinnenmarkt: Artikel 114 AEUV;
  • Externe Energiepolitik: Artikel 216 bis 218 AEUV.

Ziele

Der Energieunion (2015) zufolge werden mit der Energiepolitik der EU die folgenden fünf Hauptziele verfolgt:

  • Diversifizierung der Energiequellen der EU, Wahrung der Energieversorgungssicherheit durch Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern;
  • Sicherstellung eines funktionsfähigen und vollständig integrierten Energiebinnenmarkts für einen unionsweit ungehinderten Energiefluss mithilfe einer geeigneten Infrastruktur und ohne technische oder regulatorische Hemmnisse;
  • Verbesserung der Energieeffizienz und Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren, Senkung der Emissionen, Förderung von Beschäftigung und Wachstum;
  • Dekarbonisierung der Wirtschaft und Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris;
  • Förderung der Erforschung von kohlenstoffarmen und sauberen Energietechnologien und Priorisierung von Forschung und Innovation zur Unterstützung der Energiewende und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Nach Maßgabe von Artikel 194 AEUV fallen einige Bereiche der Energiepolitik in die geteilte Zuständigkeit, womit die Weichen für den Übergang zu einer gemeinsamen Energiepolitik gestellt sind. Jeder Mitgliedstaat hat jedoch weiterhin das Recht, „die Bedingungen für die Nutzung seiner Energieressourcen, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen“ (Artikel 194 Absatz 2).

Ergebnisse

A. Allgemeine politische Rahmenbedingungen

Die derzeitige europäische Energiepolitik basiert auf der Strategie für die Energieunion, die im Februar 2015 mit dem Ziel veröffentlicht wurde, eine Energieunion zu schaffen, um Haushalten und Unternehmen in der EU eine sichere, nachhaltige, wettbewerbsfähige und erschwingliche Energieversorgung bereitzustellen. Zu den derzeitigen EU-Energiezielen für 2030 zählen folgende Vorgaben:

  • Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch auf 42,5% mit dem Ziel, 45% zu erreichen;
  • Senkung des Primärenergieverbrauchs (Richtwert) und des Endenergieverbrauchs um 11,7% gegenüber den Projektionen von 2020. Dies entspricht einer Obergrenze von 992,5 bzw. 763 Mio. Tonnen Rohöläquivalent (Mio. t RÖE);
  • Verbundgrad von mindestens 15% bei den Stromnetzen der EU.

Der derzeitige europäische Rechtsrahmen für Energie baut auf dem grundlegenden EU-Paket „Fit für 55“ auf, das ursprünglich darauf abzielte, alle Klima- und Energieziele zu harmonisieren. Dieses wurde mit dem REPowerEU-Plan erfolgreich abgeändert, der darauf abgezielt, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland rasch und vollständig abzubauen.

Der Rahmen umfasst eine Reihe von Bestimmungen über die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie (EU) 2018/2001), Energieeffizienz (Richtlinie (EU) 2018/2002), Governance und Stromverbund (Verordnung (EU) 2018/1999), Gestaltung des Strommarkts (Richtlinie (EU) 2019/944 und Verordnung (EU) 2019/943), Risikovorsorge (Verordnung (EU) 2019/941), Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie (EU) 2018/844), dekarbonisierte Gas- und Wasserstoffmärkte (Richtlinie 2009/73/EG und Verordnung (EG) Nr. 715/2009), Energiebesteuerung (Richtlinie 2003/96/EG), transeuropäische Energieinfrastruktur (Verordnung (EU) 2022/869), Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Verordnung (EU) 2019/942), Batterien (Verordnung (EU) 2023/1542), Änderungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Beschluss (EU) 2019/504) sowie Initiativen zum Luft- und Seeverkehr (Verordnung (EU) 2023/2405 und Verordnung (EU) 2023/1805). Gemäß dem derzeitigen Rahmen müssen die EU-Länder für den Zeitraum 2021-2030 auf zehn Jahre angelegte integrierte nationale Energie- und Klimapläne (NEKP) entwickeln, alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht vorlegen und kohärente langfristige nationale Strategien ausarbeiten, um die vereinbarten Energieziele und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen.

Aufgrund der Abänderungen durch REPowerEU wurde der Energierahmen erweitert und umfasst nun auch Vorschriften für Mindestfüllstände für die Gasspeicherung von 90% vor dem Winter (Verordnung (EU) 2022/1032), eine freiwillige Senkung der Gasnachfrageziele für Mitgliedstaaten von 15% (Verordnung (EU) 2022/1369, verlängert bis März 2024), eine freiwillige Nachfragebündelung für Gas (Verordnung (EU) 2022/2576, EU-Energieplattform) sowie Ziele für die Senkung der Stromnachfrage um 10% auf 5% zu Spitzenzeiten und zeitlich begrenzte Notfallmaßnahmen als Reaktion auf hohe Energiepreise (Verordnung (EU) 2022/1854). Im Zentrum der aktuellen Politik stehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich Energiesicherheit und erschwinglicher Preise.

B. Vollendung des Energiebinnenmarkts

In einem vollständig integrierten und ordnungsgemäß funktionierenden Energiebinnenmarkt werden erschwingliche Energiepreise sichergestellt und die notwendigen Preissignale für Investitionen in umweltfreundliche Energie ausgesendet. Darüber hinaus wird die Energieversorgung gesichert und der kostengünstigste Weg zur Klimaneutralität geebnet.

Die erstmals mit dem dritten Energiepaket (2009-2014) eingeführten Rechtsvorschriften zum Energiebinnenmarkt basierten auf den Grundsätzen grenzüberschreitender Zusammenarbeit und gerechter Endkundenmärkte. Bei den folgenden Paketen ging es um Risikovorsorge, Koordinierung, Anreize für Verbraucher, Dekarbonisierung und die Sicherheit der Energieversorgung. Die Verhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden Organen zur Reform der Strommarktgestaltung laufen noch (siehe Kurzdarstellung 2.1.9 zum Energiebinnenmarkt).

C. Energieeffizienz

Der Eckpfeiler der EU-Politik im Bereich der Energieeffizienz ist die neue Richtlinie zur Energieeffizienz (Richtlinie (EU) 2023/1791 (EED)), die auf dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ basiert und mit der als EU-Energieeffizienzziel für 2030 eine Senkung des Primärenergieverbrauchs (Richtwert) und des Endenergieverbrauchs der EU um 11,7% gegenüber den Projektionen von 2020 festgelegt wurde. Dies entspricht einer Obergrenze von 992,5 bzw. 763 Mio. t RÖE. Mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ werden die EU-Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass Energieeffizienzlösungen bei Planungs-, Politik- und größeren Investitionsentscheidungen sowohl im Energiesektor als auch in anderen Sektoren berücksichtigt werden (siehe Kurzdarstellung 2.4.8 zur Energieeffizienz).

D. Energie aus erneuerbaren Quellen

Zu Energie aus erneuerbaren Quellen zählen Solarenergie, Windenergie, Meeresenergie und Hydroelektrizität, Biomasse und Biokraftstoffe. Über die Energiemärkte allein kann der gewünschte Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen am Energiemix der EU nicht sichergestellt werden, sodass nationale Förderregelungen und Finanzierungspläne der EU erforderlich sein können. Die Grundsätze der EU-Politik für Energie aus erneuerbaren Quellen umfassen die Diversifizierung der Energieversorgung, den Ausbau heimischer Energieressourcen, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, und die Reduzierung der Energieabhängigkeit von Drittländern. Der Eckpfeiler der EU-Politik für Energie aus erneuerbaren Quellen ist die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413, mit der als Ziel ein Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch der EU im Jahr 2030 von 42,5% festgelegt wird, wobei angestrebt werden soll, einen Anteil von 45% zu erreichen. Wasserstoff als dekarbonisierter Energieträger spielt dabei eine besondere Rolle. Es gibt mehrere Strategien und Pläne für die verschiedenen Quellen erneuerbarer Energie (siehe Kurzdarstellung 2.4.9 zu Energie aus erneuerbaren Quellen).

E. Stärkung der Außenbeziehungen im Energiebereich

Nach der Entscheidung, die russischen Energieeinfuhren zu beenden, ist die Diversifizierung der Energieversorgung treibender Faktor der externen Energiepolitik der EU. Im März 2022 wurde mit der REPowerEU-Mitteilung die umfassende, schnelle Reduzierung der Nutzung fossilen Gases in der EU um mindestens 155 Mrd. Kubikmeter vorgeschlagen, was dem 2021 aus Russland eingeführten Volumen entspricht; zwei Drittel davon sollen innerhalb eines Jahres erreicht werden. Im Mai 2022 arbeitete die EU im Einklang mit dem REPowerEU-Plan mit internationalen Partnern daran, die Versorgung zu diversifizieren, Einfuhren von Flüssigerdgas sicherzustellen und die Lieferungen von Gas über Fernleitungen zu steigern. Sie richtete mit der Energiebeschaffungsplattform der EU einen freiwilligen Koordinierungsmechanismus zur Unterstützung gemeinsamer Gas- und Wasserstoffkäufe für die EU ein und veröffentlichte eine EU-Strategie für auswärtiges Engagement im Energiebereich, mit der die Ukraine, Moldau, der Westbalkan und die Länder der Östlichen Partnerschaft unterstützt werden.

F. Verbesserte Sicherheit der Energieversorgung

Die derzeitige EU-Energiesicherheitspolitik der EU umfasst Koordinierungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung, Regeln zur Verhinderung von und Reaktion auf Unfälle an Offshore-Anlagen und potenzielle Störungen der Energieversorgung sowie Erdöl- und Erdgasnotvorräte einschließlich Explorations- und Förderlizenzen. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 wurde die Versorgungssicherheit zur Hauptpriorität der Energiepolitik.

Die Politik der EU zur transeuropäischen Energieinfrastruktur ist durch die TEN-E-Verordnung abgedeckt. In der im Juni 2022 verabschiedeten TEN-E-Verordnung (EU) 2022/869 werden elf vorrangige Korridore in verschiedenen geografischen Regionen für Strom-, Offshorenetz- und Wasserstoffinfrastruktur bestimmt. Es werden EU-Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) in EU-Ländern und Vorhaben von gegenseitigem Interesse zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern festgelegt, die Förderung neuer Vorhaben im Zusammenhang mit Erdgas und Öl eingestellt und für alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien eingeführt. Die TEN-E-Verordnung (EU) 2022/869 wird über die Fazilität „Connecting Europe“ 2021-2027 finanziert, die mit der Verordnung (EU) 2021/1153 eingeführt wurde.

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals ist der Fonds für einen gerechten Übergang das zentrale Kohäsionsinstrument zur Unterstützung von Kohle- und kohlenstoffintensiven Regionen bei der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

G. Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben

Mit einer Mittelausstattung von 95,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018), einschließlich 5,4 Mrd. EUR aus dem Programm NextGenerationEU ist Horizont Europa das Rahmenprogramm 2021-2027 und das wichtigste EU-Instrument zur Förderung der Energieforschung.

Mit dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET) wurden die Markteinführung und die Nutzung eines klimaneutralen Energiesystems durch den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien beschleunigt. In dem Plan werden zehn Maßnahmen und Technologien für Forschung und Innovation benannt, die die gesamte Innovationskette einschließlich Finanzierung und Rechtsrahmen abdecken.

Aufgrund der wichtigen Funktion von Strom bei der Dekarbonisierung wurden Batterien in ihrer Eigenschaft als Stromspeicher als Schlüsseltechnologien einer kohlenstoffarmen Wirtschaft identifiziert. Mit dem strategischen Aktionsplan für Batterien wird angestrebt, eine allumfassende, nachhaltige und wettbewerbsfähige industrielle Basis für Batterien aufzubauen.

Rolle des Europäischen Parlaments

Das Parlament hat sich stets nachdrücklich für eine gemeinsame Energiepolitik ausgesprochen, die auf Dekarbonisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Angesichts der aktuellen und künftigen Herausforderungen im Binnenmarkt hat es vielfach Kohärenz, Entschlossenheit, Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, politisches Engagement aller Mitgliedstaaten gefordert.

Durch die jüngsten Entschließungen des Parlaments im Energiebereich kam es bei allen Klima- und Umweltzielen, die der Energiepolitik der EU zugrunde liegen, zu einer Steigerung hinsichtlich Bedeutung und Ehrgeiz. Im November 2019 rief das Parlament den Klima- und Umweltnotstand in Europa aus. Im Oktober 2020 forderte es als Zielvorgabe die Senkung aller Treibhausgasemissionen der EU um 60% bis 2030 und den Ausstieg aus allen Subventionen für fossile Brennstoffe bis spätestens 2025. Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie bestätigte es die grüne und die digitale Strategie als Eckpfeiler für die EU-Energieunion. Im September 2022 sprach sich das Parlament für ambitioniertere Ziele für Energieeffizienz und Energie aus erneuerbaren Quellen aus

Am 1. März 2022 verurteilte das Parlament den rechtswidrigen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Einmarsch in die Ukraine. Im April 2022 forderte es, dass gegen Einfuhren von Öl, Kohle, Kernbrennstoff und Gas aus Russland mit sofortiger Wirkung ein vollständiges Embargo verhängt wird. Im Oktober 2022 forderte es die EU-Länder auf, die Abschaltung von Energieanschlüssen und die Räumung schutzbedürftiger Haushalte zu verhindern, und äußerte sein Bedauern, dass die Kommission viele Vorschläge als Verordnung des Rates statt als Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates eingereicht hatte. Zu bestimmten Aspekten des Konflikts nahm das Parlament außerdem mehrere weitere Entschließungen an: zur Begrüßung der Entscheidung, der Ukraine und Moldau den Status eines EU-Beitrittskandidaten und Georgien eine europäische Perspektive zu gewähren; zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und jungen Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen; zur Hervorhebung der Auswirkungen des Krieges auf Frauen.

Das Parlament unterstützt außerdem die Diversifizierung der Energiequellen und Versorgungswege. Es hob hervor, dass die Erdgas- und Elektrizitätsverbindungen durch Mittel- und Südosteuropa entlang einer Nord-Süd-Achse wichtig sind, um weitere Verbindungen zu schaffen, die Flüssigerdgasterminals zu diversifizieren und die Gasfernleitungen auszubauen und so den Binnenmarkt zu erschließen. Das Parlament betonte, dass der Forschung bei der Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung eine wichtige Aufgabe zukommt und dass gemeinsame Anstrengungen im Bereich der neuen Energietechnologien notwendig sind. Zudem betonte das Parlament, dass zusätzliche Mittel der öffentlichen Hand und aus der Privatwirtschaft erforderlich sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema vermittelt die Website des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.

 

Matteo Ciucci