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(6. Rahmenprogramm)
 

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Telekommunikation - Neue Vorschriften
für die digitale Ära

Die neuen EU-Rechtsvorschriften, die den Wettbewerb in diesem Industriezweig anregen sollen, dürften zu niedrigeren Preisen und mehr Auswahl für die Verbraucher auf dem Telekom-Markt führen. Die Rechtsvorschriften werden gleiche Voraussetzungen in ganz Europa schaffen und den Markteintritt für neue Unternehmen erleichtern, so dass frühere staatliche Monopole keine unfairen Vorteile mehr genießen. Es ist das Verdienst des Europäischen Parlaments, dass diese Rechtsvorschriften auch Maßnahmen zum Schutz der kulturellen Vielfalt umfassen, den Bedürfnissen von Nutzern mit Behinderungen Rechnung tragen und die Auswirkungen der neuen Telekommunikationsinfrastrukturen auf die Umwelt so gering wie möglich halten. 

Der neue europäische Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste erfasst alle satellitengestützten und terrestrischen Kommunikationsnetze: das öffentliche Fernsprechwesen, das Internet, Kabelfernsehen, Mobiltelefone und terrestrischen Rundfunk. Ziel dieser Rechtsvorschriften ist es, die derzeit geltenden Gemeinschaftsvorschriften über Telekommunikation mit den tief greifenden technologischen Änderungen in Einklang zu bringen, die sich in diesen Industriezweigen in den letzten Jahren vollzogen haben. Die Rechtsvorschriften sind technologieneutral und behandeln alle Übertragungsnetze gleich, wobei die EU einen ordnungspolitischen Rahmen erhält, der den Wettbewerb fördert und Europa einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen wichtigsten Handelspartnern verschafft.

Mit diesen Rechtsvorschriften soll der bürokratische Aufwand, der den Eintritt auf nationale Märkte behindert, ausgeräumt und die Vorschriften für die Marktteilnehmer generell rationalisiert und in der gesamten EU einheitlich gestaltet werden. Das Gesamtpaket (fünf Richtlinien und eine Verordnung) wird in der Folge beschrieben, abgesehen von der Richtlinie über die Vertraulichkeit von Daten, die in unserem Themenblatt über das Internet behandelt wird.

Ein einheitlicher Regelungsrahmen

Die erste Richtlinie schafft einen umfassenden Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Sie umschreibt die Ziele und Grundsätze für die  Regulierungsbehörden und enthält Leitlinien für die Bewirtschaftung knapper Ressourcen wie Funkfrequenzen. Obwohl das Parlament diese Richtlinie angenommen hat, hat es darauf bestanden, dass die nationalen Regulierungsbehörden auch Maßnahmen zugunsten der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie des Medienpluralismus fördern sollen. Ferner umfassen die politischen Ziele des neuen Rahmens nun dank dem Parlament auch das spezifische Ziel, dass alle Verbraucher einschließlich jener mit Behinderungen den größtmöglichen Nutzen in Bezug auf die Auswahl, den Preis und die Kostengünstigkeit aus diesen Medien ziehen können.

Zudem drängten die MdEP auf eine größere Vereinbarkeit (oder “Interoperabilität”) zwischen digitalen interaktiven Fernsehdiensten, indem sie forderten, dass alle neuen Marktteilnehmer eine einheitliche Standardtechnologie verwenden (die Multimedia Home Platform). Dennoch haben die Industrieminister im Rat die Meinung vertreten, dass die Industrie von sich aus für eine Standardisierung sorgen müsste. Es konnte ein Kompromiss zwischen diesen beiden Haltungen gefunden werden: Die Mitgliedstaaten müssen die Betreiber von digitalen Fersehplattformen nur "ermuntern", solche Standards zu verwenden, aber die Kommission wird die Situation nach einem Jahr überprüfen, um gegebenenfalls nach einer öffentlichen Konsulation einen verpflichtenden Standard einzuführen. 

Erteilung von Genehmigungen

Um die Entwicklung neuer elektronischer Kommunikationsdienste zu fördern und es den Diensteanbietern und Verbrauchern zu ermöglichen, die Größenvorteile im europäischen Binnenmarkt zu nutzen, müssen die ordnungspolitischen Barrieren für den Markteintritt auf ein Minimum reduziert werden. Daher sollen mit der zweiten Richtlinie die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für die Anbieter elektronischer Dienste und Netze standardisiert werden, um die derzeit äußerst unterschiedlichen  nationalen Regelungen in der EU zu ersetzen.

Das Parlament will zwar Anreize für den Markteintritt neuer Unternehmen schaffen, es betonte jedoch, dass die Regierungen den bereits etabilierten Betreibern einen Ausgleich bieten müssen, wenn deren Rechte zur Installation neuer technischer Anlagen eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die MdEP forderten ferner, dass Informationen über die Rechte, Bedingungen, Verfahren und Gebühren auf allen behördlichen Ebenen veröffentlicht werden.  

Netzzugang

Entscheidend ist auch, wie die Mitgliedstaaten den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und deren Zusammenschaltung regeln. Daher sollen mit einer weiteren Richtlinie die verschiedenen nationalen Regulierungsansätze standardisiert werden. Das Ziel ist es, einen nachhaltigen Wettbewerb und die Interoperabilität zwischen elektronischen Kommunikationsdiensten zu fördern. Das Parlament wollte mehr Transparenz bei der Preisgestaltung gewährleisten, um den Markt effizienter zu machen, daher forderte es nachdrücklich, dass die Kommission Informationen über Gebühren, die Bestandteil des von den Endverbrauchern gezahlten Preises sind, überwachen und veröffentlichen muss. Ferner äußerten sie die Befürchtung, dass neue Infrastrukturen wie Masten für die Mobilkommunikation die Umwelt schädigen oder die Landschaft verunstalten könnten. Dank dem Parlament müssen die nationalen Regierungen nun Schritte zur Minimierung dieses Problems unternehmen.

Gewährleistung eines Universaldienstes

Eine weitere Richtlinie soll gewährleisten, dass in Fällen, in denen der Markt die Bedürfnisse der Verbraucher nicht zufriedenstellend erfüllt, in der gesamten EU qualitativ einwandfreie Dienste öffentlich zugänglich sind. Hier forderte das Parlament nachdrücklich, dass die Regierungen Maßnahmen treffen, um einen erschwinglichen Zugang zu öffentlichen terrestrischen Telefondiensten für behinderte Nutzer und Nutzer mit besonderen sozialen Bedürfnissen sicherzustellen. Die MdEP betonten zum wiederholten Male, dass die Preisstrukturen transparent sein müssen, und setzten durch, dass die Verbraucher die Informationen erhalten, die sie benötigen, wenn sie sich kundig machen wollen, bevor sie eine Entscheidung über verschiedene Nutzungsmodelle treffen.

Billigerer Internetzugang

Schließlich haben die MdEP einen wesentlichen Beitrag zu einer Verordnung geleistet, die die Kosten für die Benutzung des Internet gesenkt hat, indem die lokalen Zugangsmärkte für größeren Wettbewerb und technologische Innovation geöffnet wurden. Diese Rechtsvorschrift ist unter dem uneleganten Namen "Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss" bekannt.

Der "Teilnehmeranschluss" ist der letzte Abschnitt der Verkabelung in einem Telekommunikationsnetz, der den Teilnehmer mit dem Netz verbindet. Traditionellerweise gehört er der lokalen Telekommunikationsgesellschaft, in der Regel ein Monopol- oder ehemaliger Monopolbetrieb. Wenn der Zugang zum Teilnehmeranschluss neuen Marktteilnehmern nicht offen steht, fehlen Chancen für einen stärkeren Wettbewerb und Innovation. Der Teilnehmeranschluss war das am wenigsten vom Wettbewerb gekennzeichnete Segment des liberalisierten Telekommarkts, nun hat die "Entbündelung" bzw. der liberalisierte Zugang den Wettbewerb angeregt und verleiht dem Wachstum des elektronischen Handels und der elektronischen Geschäftsabschlüsse in Europa Auftrieb.

Das Parlament bestand darauf, dass die Verordnung eine Liste der Mindestinformationen umfasst, die neuen Marktteilnehmern von den etablierten Betreibern gegeben werden müssen. Um zu verhindern, dass die früheren Monopolbetriebe die Angelegenheit schleifen lassen, forderten die MdEP Ausgleichszahlungen für die neuen Marktteilnehmer, wenn die Betreiber den Vorschriften nicht nachkommen. Die Verordnung wurde rasch durch das Legislativverfahren gepeitscht und trat am 1. Januar 2001 in Kraft, wodurch die Verbraucher rascher vom größeren Wettbewerb und den niedrigeren Preisen profitieren konnten. Der Rest des Legislativpakets trat erst am 24. Juli 2003 in Kraft.

Mobilkommunikationstechnologie der dritten Generation

Zusätzlich zu dem Legislativpaket nahmen die MdEP im Februar 2003 eine Entschließung an, in der sie eine gemeinsame Netzinfrastruktur in der ganzen Europäischen Union forderten, um die Verbreitung der 3G-Netze und -Dienste zu fördern.

Die EU nimmt in der Mobilkommunikationstechnologie eine führende Rolle ein. Die jüngste Technologie, die so genannte "dritte Generation" (oder 3G), ist ein Begriff der Mobilfunkgerätehersteller für eine Sammlung internationaler Standards und Technologien, die die Leistungsfähigkeit von Mobilfunknetzen verbessern sollen. Sie bietet Verbesserungen derzeitiger Anwendungen einschließlich größerer Datenübertragungsgeschwindigkeiten und höherer Kapazitäten für die Sprach- und Datenübertragung.

Das Parlament sieht die Hauptpriorität im Aufbau der Infrastrukturen für die gemeinsamen Netze in der EU, so dass sich die 3G-Netze und -Dienste rascher und billiger verbreiten können. Die MdEP forderten, dass die Kommission entsprechende Leitlinien erlässt, sie betonen jedoch, dass keine Rechtsvorschriften notwendig sind und dass es von wesentlicher Bedeutung sit, dass der Markt frei funktionieren kann. Ferner vertritt das Parlament die Auffassung, dass Bedenken in Bezug auf Gesundheitsrisiken unangebracht sind, da das Niveau der Exposition gegenüber von Mobilkommunikationsgeräten hervorgerufenen elektromagnetischen Feldern in den EU-Mitgliedstaaten bereits deutlich unter den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerten liegt.



  
Berichterstatter:
  
Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste: Reino Paasilinna (PES, FIN)
Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste: Angelika Niebler (EPP-ED, D)
Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung: Renato Brunetta (EPP-ED, I)
Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten: Malcolm Harbour (EPP-ED, UK)
Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss: Nicholas Clegg (ELDR, UK)
Mobilkommunikation der dritten Generation: Danielle Auroi (Greens/EFA, F)
  
Amtsblatt - endgültige Rechtsakte
  
Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste
Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung
Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten
Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss
Mobilkommunikation der dritten Generation - vom Parlament angenommener Text

 

 

 
  Publishing deadline: 2 April 2004