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Energie-Paket für Europa – freie Wahl für den Verbraucher

Wie bei Lebensmitteln im Supermarkt sollen die europäischen Verbraucher künftig auch bei ihren Energiekäufen selbst entscheiden können, von wem sie Energie zu welchem Preis abnehmen. In vielen EU-Staaten haben Verbraucher keinen Einfluss darauf, wer den Strom in die Steckdose schickt. Der fehlende Wettbewerb sorgt für hohe Preise, die Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen belasten. Neue EU-Regeln lassen künftig dem Kunden die Wahl: bei wem er Strom und Gas kauft und wie sein Strom erzeugt wird. Strenge Regeln sollen verhindern, dass der neue Wettbewerb unterlaufen wird. Das Europäische Parlament machte sich vor allem für die Verbraucher stark.

Ab 1. Juli 2007 sollen Privatkunden, schon ab 1. Juli 2004 Geschäftskunden ihre Versorger frei wählen können. Damit haben die Privatkunden zwar erst später die freie Wahl als ursprünglich vom Parlament gewünscht. Das Parlament akzeptierte am 4. Juni 2003 diese Verschiebung, aber in einem Kompromiss mit den im Rat vertretenen Regierungen, um überhaupt Fortschritte zu erreichen.

Die bisherigen EU-Regeln öffneten den Energiemarkt nur sehr begrenzt für den Wettbewerb. Besonders deutlich wurde dies in drei Bereichen: Erstens bleiben die Verbraucher in der Wahl ihrer Energieversorger eingeschränkt und können sich nicht immer für den günstigsten Anbieter entscheiden. Zweitens verhindert eine unterschiedlich starke Öffnung der Energiemärkte in den einzelnen Mitgliedstaaten den fairen Wettbewerb über die nationalen Grenzen hinweg. Der Energiemarkt profitiert damit nicht vollständig vom europäischen Binnenmarkt. Und drittens stagniert der grenzüberschreitende Stromhandel, weil es keine ausreichenden Übertragungsmöglichkeiten gibt oder weil die Transferkosten noch nicht einheitlich und überschaubar abgerechnet werden können.

Energiemarkt ohne Hürden

Die neuen Richtlinien räumen diese Hürden aus dem Weg. Das Parlament sorgte dafür, dass der Verbraucherschutz dabei groß geschrieben wird. So setzten die Abgeordneten durch, dass Stromkunden auf Werbezetteln und Rechnungen genau erkennen können, zu welchem Anteil ihr Strom etwa aus Atomkraftwerken oder aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft stammt. Die Verbraucher können ihren Lieferanten unkompliziert wechseln, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern. Und die Verträge und auch die Rechnungen werden nach dem Willen der Abgeordneten leicht verständlich formuliert, so dass die Kunden die Preise verschiedener Anbieter gut vergleichen können.

Damit der Strom auch von entfernten Kraftwerken zum Kunden kommen kann, müssen die bestehenden Energieunternehmen ihre Überlandleitungen für Konkurrenten gegen Bezahlung öffnen. Damit der Wettbewerb nicht unterlaufen wird, sollen bei den Energieunternehmen die Leitungen rechtlich von der Energieerzeugung und dem Vertrieb getrennt werden. Denn bei den Netzen gibt es oft Monopole des bisherigen Anbieters. Diese Netzinfrastruktur müssen sie nun künftig auch neuen Anbietern zur Verfügung stellen, damit diese gleiche Chancen am Markt bekommen. Nationale Regulierungsbehörden sollen gemeinsam mit der Europäischen Kommission dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden.

Zwar wurden entgegen den Forderungen der Parlamentarier keine strengeren Regeln für die Nutzung der Stillegungsfonds für Atomanlagen in Zusammenhang mit dem Euratom-Vertrag festgeschrieben. Allerdings will die Europäische Kommission künftig jährlich einen Bericht vorlegen, wie die Energiekonzerne die Gelder aus diesen Fonds verwenden. Das Parlament hat so ein Druckmittel in der Hand, sollten die Konzerne das Geld nicht bestimmungsgemäß, etwa zur Querfinanzierung anderer Projekte, einsetzen.

Wettbewerb – aber mit Sicherheit

Der neue Wettbewerb darf aber niemanden im Dunkeln stehen lassen. Das Parlament beschloss deshalb Maßnahmen, um die Versorgung zu sichern. Für jeden Kunden – und damit beispielsweise auch für sozial schwache Menschen – wird das Recht festgeschrieben, auch in einem offenen Markt mit Energie beliefert zu werden. Bei einer weiteren noch in der Beratung befindlichen Regelung kämpfen die Abgeordneten für das Recht der Mitgliedstaaten, die Vorratshaltung von Gas auf nationaler Ebene weiter selbst zu regeln.

Damit der Wettbewerb an den nationalen Grenzen nicht Halt macht und darüber hinaus auch entlegene Gebiete erreicht, sollen auch die Leitungen ausgebaut werden. Die Abgeordneten erreichten, dass auch erneuerbare Energien – wie etwa Windkraftanlagen im Meer – dabei zum Zuge kommen. Die Parlamentarier sehen durch eine Vielzahl verschiedenartiger Energiequellen mehr Versorgungssicherheit gegeben.

Um die Steuerzahler nicht zu stark zu belasten, setzten die Abgeordneten durch, dass der Ausbau der Leitungsnetze vor allem von der Wirtschaft bezahlt werden soll. Zuschüsse der Gemeinschaft sollen nur in wenigen, streng kontrollierten Ausnahmefällen fließen.



  
Berichterstatter:
  
Elektrizität: Claude Turmes (Greens/EFA, L)
Erdgas: Bernhard Rapkay (PES, D)
Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel: Peter Michael Mombaur (EPP-ED, D)
Transeuropäische Energie-Netzwerke: Nicholas Clegg (ELDR, UK)
Versorgungssicherheit bei Erdgas: Peter Michael Mombaur (EPP-ED, D)
  
Amtsblatt - endgültige Rechtsakte
  
Elektrizität
Erdgas
Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel
Transeuropäische Energie-Netzwerke
Versorgungssicherheit bei Erdgas - Verfahren noch nicht abgeschlossen

 

 

 
  Publishing deadline: 2 April 2004