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(6. Rahmenprogramm)
 

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16,3 Milliarden Euro für die Forschung

Das Sechste Rahmenprogramm für die Forschung ist das wichtigste Instrument der EU zur Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung. Hauptziel ist die Schaffung eines „Europäischen Forschungsraums“ nach dem Vorbild des Gemeinsamen Marktes. Das Programm hat eine Laufzeit von vier Jahren (2003 - 2006) und ist mit 16,3 Milliarden Euro ausgestattet. Das Europäische Parlament hat dieses Programm von Anfang an entschlossen unterstützt und alles getan, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen. Die Abgeordneten bestanden aber auch darauf, bestimmte Mittel nach ihren Vorstellungen umzuschichten. Gefördert werden soll vor allem die Krebs-, Aids-, Malaria- und Tuberkuloseforschung.

Anreize für die Forschung braucht Europa dringender denn je. Seine Hauptkonkurrenten auf diesem Gebiet ruhen sich nämlich keineswegs auf ihren Lorbeeren aus, sondern verstärken ihre Anstrengungen. Was die Forschungsförderung angeht, so ist Europa gegenüber den Vereinigten Staaten und Japan derzeit im Hintertreffen (Europa: 1,8 % des BIP, USA: 2,7 %, Japan: 3,1 %). Es hat weniger Forscher, weniger Patente und eine geringere Pro-Kopf-Ausfuhr von Erzeugnissen der Spitzentechnologie.

Der Kommissionsvorschlag ist im Lauf des Mitentscheidungsprozesses, an dem das Parlament und der Rat beteiligt sind, in einigen Punkten geändert worden. Das Parlament wollte das Verfahren jedoch nicht über Gebühr in die Länge ziehen und billigte das Programm deshalb ohne größere Eingriffe am 27. Juni 2002, damit es am 1. Januar 2003 anlaufen konnte. Das Gesamtbudget des Programms beträgt 16,27 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anteil von rund 4 % am Gesamthaushalt der EU und einer Steigerung um 17 % gegenüber dem Fünften Rahmenprogramm.

Europa kann in den Bereichen Forschung und Innovation auf eine stolze Tradition blicken, doch sind seine Einrichtungen der Spitzentechnologie über den gesamten Kontinent verstreut. Sie arbeiten noch nicht gut genug zusammen und müssen besser vernetzt werden. Das Sechste Rahmenprogramm möchte diesem Mangel abhelfen. Fast 3 der 17 Milliarden € sind für den Europäischen Forschungsraum vorgesehen, der das „Gegenstück zum gemeinsamen Forschungsmarkt“ bilden soll. Grundlage dafür sind die Verträge zur Zusammenarbeit und Vernetzung sowie die integrierten Projekte, um die Ressourcen zu bündeln und die nationalen Forschungsanstrengungen in verschiedenen Bereichen zu koordinieren. Das betrifft die Mobilität von Forschern ebenso wie die Forschungsinfrastruktur und den „Dialog von Wissenschaft und Gesellschaft“. Es gibt keine nationalen Quoten für die Gelder; das Programm steht allen Firmen und Einrichtungen offen, öffentlichen oder privaten, kleinen wie großen.

Sieben Schlüsselbereiche

Die restlichen 13 Milliarden € verteilen sich auf sieben Schlüsselbereiche der Forschung, die vom Europäischen Parlament und den Forschungsministern einvernehmlich definiert wurden: Genetik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit; Technologien für die Informationsgesellschaft; Nanotechnologien und -wissenschaften; Luft- und Raumfahrt; Lebensmittelsicherheit; nachhaltige Entwicklung; Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Das Europäische Parlament hat entscheidend zur Verbesserung und Neudefinition dieser Kategorien beigetragen. Zunächst einmal haben die Abgeordneten dafür gesorgt, dass mindestens 15 % dieser Mittel kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten bleiben. Außerdem wurde das Programm klarer formuliert; einige Bereiche wurden ausgeweitet.

So wurde auf Initiative des EP beim ersten Schlüsselbereich (Genetik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit) die Grundlagenforschung auf alle Organismen ausgeweitet, da diese Forschung hilfreiche Anwendungsmöglichkeiten verspricht, auch für die menschliche Gesundheit. Was die medizinische Anwendung der Genetik angeht, so beharrte das Parlament auch darauf, eine größere Zahl von Krankheiten einzubeziehen, vor allem Krebs, Aids, Malaria, Tuberkulose, Diabetes, Nerven-, Herz-/Kreislaufkrankheiten sowie seltene Krankheiten. Es ist den Abgeordneten gelungen, einen genetikunabhängigen und umfassenderen Ansatz für die Krebsforschung durchzusetzen, der die Patienten in den Mittelpunkt stellt, und zwar sowohl bei der Diagnose als auch bei der Behandlung. Der sechste Schlüsselbereich (nachhaltige Entwicklung, globale Klimaveränderung und Ökosysteme) wurde auf Verlangen des Parlaments umstrukturiert und umfasst jetzt auch die erneuerbaren Energien, umweltfreundliche Verkehrsmittel, den weltweiten Klimawandel und die Ökosysteme.

Ethische Prinzipien

Ethische Fragen waren für alle an der Verabschiedung des Programms Beteiligten sehr wichtig. Es gab jedoch große Meinungsverschiedenheiten. Zunächst versuchten die Abgeordneten, die Finanzierung bestimmter Arten von Forschung zu untersagen. Das betraf beispielsweise das Klonen von Menschen, die Züchtung von Embryonen für die Forschung oder Forschungsbemühungen, die möglicherweise zu Erbgutveränderungen führen. Die Mitgliedstaaten konnten sich jedoch nicht einigen, weshalb das Europäische Parlament und die Forschungsminister einen Kompromiss formulierten, der folgende allgemeine Erklärung beinhaltet: "Bei allen Forschungsmaßnahmen innerhalb des Sechsten Rahmenprogramms müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden.“

Das Programm steht den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, den Beitritts- und Kandidatenländern aus Mittel- und Osteuropa, Zypern und Malta, der Türkei, der Schweiz und Israel offen. Israel ist das einzige nichteuropäische Land, das uneingeschränkt in die europäischen Rahmenprogramme einbezogen ist und sich mit etwa 192 Millionen Euro am Etat beteiligt.

Sechstes Rahmenprogramm - Wie funktioniert es?

Es werden nur Projekte finanziert, an denen Partner aus verschiedenen Ländern beteiligt sind.Die Mittel werden bewilligt im Zuge von „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“, die von der Kommission veröffentlicht werden.Die Vorhaben werden gewöhnlich von fünf unabhängigen Experten bewertet.Bei den Geldern handelt es sich nicht um allgemeine Beihilfen für Forschungsstellen oder –unternehmen. Sie können nur für spezifische Forschungsarbeiten oder –projekte verwendet werden.Die Kommission ist für die Durchführung des Programms verantwortlich.



  
Berichterstatter
  
Sechstes Forschungsrahmenprogramm: Gérard Caudron (GUE/NGL, F)
  
Amtsblatt - engültiger Rechtsakt
  
Sechstes Forschungsrahmenprogramm

 

 

 
  Publishing deadline: 2 April 2004