In ganz Europa baut sich ein Berg an elektrischen und elektronischen Altgeräten auf. Jeder Verbraucher verursacht im Schnitt 16 kg jährlich an solchen Abfällen, das macht sechs Millionen Tonnen pro Jahr in ganz Europa. Es handelt sich um eine riesige Ressourcenverschwendung und zugleich um ein erhebliches Umweltrisiko: Elektrische und elektronische Geräte enthalten hochgiftige Schwermetalle und organische Schadstoffe. Nach aktuellem EU-Recht haben die Hersteller jetzt die Kosten für die Einsammlung und Entsorgung dieser Güter zu tragen.
Millionen ausgedienter Toaster, PC, Herde, Radios und Fernsehgeräte bilden den am schnellsten wachsenden Abfallstrom in der EU, gleichgültig ob sie nun am Ende des kurzen Produktlebens auf eine kommunale Deponie gebracht, in der Natur hinterlassen oder einfach in den Mülleimer geworfen werden.
Im Dezember 2002 billigte das Europäische Parlament zwei neue Richtlinien, die den wachsenden Elektroschrotthaufen bewältigen sollen. Mitglieder des Europäischen Parlaments verlangten eine Verschärfung des Entwurfs dieses Rechtsakts, vor allem durch die Vorschrift, dass die einzelnen Hersteller die Kosten der Verarbeitung der Abfälle tragen, die ihre eigenen Produkte verursachen. Allerdings werden auch die Verbraucher mehr Verantwortung zu tragen haben.
Die Hersteller tragen die Kosten
Dank dem Einfluss des Parlaments müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die einzelnen Hersteller die Kosten für die Einsammlung, Verwertung bzw. Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus ihrer Herstellung tragen. Das bedeutet beispielsweise, dass die Verbraucher elektrische Altgeräte kostenlos bei Sammelstellen in ihrer Nähe abgeben können. Die Hersteller haben die Kosten des Betriebs dieser Sammelstellen und der anschließenden Wiederverwendung oder Verwertung zu bestreiten. Sie können aber zwischen einer eigenen entsprechenden Einrichtung und der Beteiligung an kollektiven Systemen wählen.
Die Kosten der Einsammlung von Produkten, die bis zu dreißig Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie in den Verkehr gebracht werden („historische Altgeräte“) verteilen sich auf die Hersteller, die dann, wenn die Entsorgungskosten anfallen, noch präsent sind, wie vom Parlament gefordert. Die Hersteller tragen entsprechend ihrem Anteil am Markt für den jeweiligen Gerätetyp zur Deckung der Kosten bei.
Altgeräte, die sich nicht zuordnen lassen
Wenn die Hersteller oder Importeure elektrischer Geräte in Konkurs gegangen sind oder nicht ermittelt werden können, lässt sich niemandem die unmittelbare Verantwortung für die betreffenden Altgeräte zuweisen. Damit die Einsammlung und Entsorgung dieser nicht zuzuordnenden Produkte bezahlt werden, verlangt das Parlament Vorab-Garantien von den Herstellern, damit die durch solche Geräte entstehenden Kosten nicht auf die übrigen Hersteller oder die Allgemeinheit zukommen. Diese Garantien können die Form einer Recycling-Versicherung, eines eingefrorenen Bankguthabens oder eines Beitrags zu einem System zur Finanzierung der Bewältigung dieser Abfälle annehmen.
Das Parlament sorgte dafür, dass die Hersteller Wiederverwendungsvorschriften nicht durch die Konzeption ihrer Produkte umgehen können, z.B. indem sie Produkte mit „intelligenten“ Chips einführen, damit deren Wiederverwendung unmöglich ist (etwa Druckertintenpatronen). Zudem wurden auf Betreiben der Abgeordneten strenge Vorschriften eingeführt, die bewirken, dass die Geräte gekennzeichnet werden, um die Hersteller ermitteln zu können, denn die Kennzeichnung trägt entscheidend dazu bei, dass das System funktioniert. Schwermetalle und toxische Flammhemmer, die bei der Herstellung der Geräte eingesetzt werden, sollen ab Juli 2006 lückenlos verboten sein.
Verbindliche Zielvorgaben für die Einsammlung von Altgeräten
Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, dass bis Ende 2006 im Schnitt mindestens 4 kg Elektro- und Elektronik-Altgeräte je Einwohner und Jahr von Privathaushalten eingesammelt werden. Dass diese Vorgabe verbindlich ist und nicht nur eine freiwillige Maßnahme, ist nur dem Druck des Parlaments zu verdanken. Bis Ende 2008 wird eine neue verbindliche Zielvorgabe festgelegt.
Verantwortung der Verbraucher
Auch die Verbraucher müssen ihren Teil der Verantwortung für die gekauften Produkte tragen: Die Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemeinsam mit dem gewöhnlichen Hausmüll wird verboten.
Die Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Durchsetzung all dieser Regelungen zu treffen. Sie können Strafen gegen diejenigen verhängen, die die neuen Vorschriften missachten – also gegen Hersteller ebenso wie Verbraucher.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass Organisationen, die die Wirtschaft, die Verbraucher und Umweltschutzgremien vertreten, die letztlich erfolgreichen Forderungen des Parlaments, wonach die einzelnen Hersteller die Kosten der Einsammlung und Wiederverwendung tragen und Vorab-Garantien zur Bewältigung des Problems von Abfällen, die sich nicht zuordnen lassen, übernehmen, in der Öffentlichkeit mit Nachdruck unterstützt haben.
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