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Rauchen kann tödlich sein - Sie waren gewarnt!

Die EU hat bislang zwei wichtige Tabak-Richtlinien verabschiedet. Die eine bezieht sich auf die Inhaltsstoffe und die Etikettierung, die andere auf Werbung und Sponsoring. Das Europäische Parlament setzte bei der Etikettierungsrichtlinie einige Änderungen durch; hierbei ging es um die Größe und Art der Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen. Den Richtlinienentwurf zur Tabakwerbung befürwortete es jedoch nachdrücklich. EP und Rat waren als Gesetzgeber hartnäckiger Lobbyarbeit ausgesetzt. Im Fall der Werberichtlinie ist die Schlacht noch nicht geschlagen: Das letzte Wort hat der Europäische Gerichtshof.

Rauchen verursacht in der Europäischen Union alljährlich schätzungsweise eine halbe Million Todesfälle. Da 80% der Menschen, die mit dem Rauchen anfangen, jünger sind als 18, betrifft die geplante EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung des Tabakmissbrauchs viele Menschen. Die EU hat jedoch nur begrenzte Befugnisse im Gesundheitsbereich. Die Hauptzuständigkeit liegt bei den Mitgliedstaaten. Eine Möglichkeit für die EU, Anti-Raucher-Maßnahmen zu erlassen, besteht darin, Binnenmarktgesetze zu verabschieden, da die EU-Gesetze, die Handelsschranken innerhalb der Union abbauen sollen, stets auch die öffentliche Gesundheit berücksichtigen müssen.

Solange beispielsweise nationale Gesetze für die Inhaltsstoffe von Zigaretten oder Zigarettenwerbung innerhalb der EU unterschiedlich ausfallen, kann ein Mitgliedstaat die Einfuhr von Zigaretten oder Zeitschriften mit Tabakwerbung aus einem anderen Mitgliedstaat verbieten. Dieses zulässige Verbot stellt indes ein Handelshemmnis dar. Damit diese Produkte in ganz Europa frei verkauft werden können, sind EU-weit geltende Gesetze erforderlich. Diese müssen sich jedoch positiv auf die öffentliche Gesundheit auswirken.

Die Richtlinie zu Inhaltsstoffen und Kennzeichnung

Die Europäische Kommission legte 1999 einen Richtlinienentwurf vor, um die Gesetze der EU-Mitgliedstaaten zum Höchstgehalt an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid in Zigaretten zu vereinheitlichen. Desgleichen sollten auch die Warnhinweise auf den Packungen, die Verwendung von Zusatzstoffen und die Beschreibung von Tabakerzeugnissen harmonisiert werden. Die zahlreichen Unterschiede zwischen den Gesetzen der einzelnen Staaten wurden als Hindernis für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes angesehen, weshalb die Verabschiedung gemeinsamer EU-Normen das wichtigste Ziel war. Da die neuen Gesetze auch die öffentliche Gesundheit schützen mussten, waren die EU-weit vorgeschlagenen Grenzwerte für schädliche Inhaltsstoffe sehr rigoros. Auch wurden einheitliche Warnhinweise und Produktinformationen vorgeschlagen, um die Verbraucher angemessen über die Gefahren von Tabakwaren aufzuklären.

Höchstwerte für Teer und Nikotin

Mit dieser Richtlinie werden zum 1. Januar 2004 Höchstwerte für Teer (10 mg), Nikotin (1 mg) und Kohlenmonoxid (10 mg) für Zigaretten eingeführt, die innerhalb der EU hergestellt und verkauft werden. Griechenland hat allerdings noch bis zum 1. Januar 2007 Zeit, um die Teer-Vorgaben zu erfüllen. Bei Zigaretten, die in der EU für den Export in Drittstaaten hergestellt werden, müssen nach einer Übergangszeit (bis 1. Januar 2007), die es den Herstellern erlaubt, ihre Produkte anzupassen, dieselben Grenzwerte eingehalten werden.
Begriffe wie “geringer Teergehalt”, "light", "ultra-light" and "mild" sowie neue Namen und Produkte, die suggerieren, ein bestimmtes Tabakerzeugnis sei weniger schädlich als andere, werden zum 30. September 2003 verboten.

Warnhinweise – je größer, desto besser

Seit 30. September 2003 müssen Zigarettenpackungen auch gut sichtbare Warnhinweise tragen. Dank der Beharrlichkeit der MdEP sind diese Hinweise viel größer ausgefallen und dürfen viel drastischer sein als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen.
Allgemeine Warnhinweise wie "Rauchen ist/kann tödlich sein" oder "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu" müssen dreißig Prozent der Vorderseite jeder in der EU verkauften Zigarettenschachtel bedecken. Der zweite Hinweis wurde auf Betreiben des Europäischen Parlaments vorgesehen, das auf die Gefahren des Passivrauchens aufmerksam machen wollte.

Die Rückseite jeder Schachtel muss zu 40 % von einer weiteren Warnung eingenommen werden, wobei die Mitgliedstaaten aus der in der Richtlinie aufgeführten Liste von 14 zulässigen Hinweisen wählen können. Beispiele: "Rauchen in der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind", "Rauchen macht sehr schnell abhängig: Fangen Sie gar nicht erst an!" and "Rauchen kann zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen".

In Mitgliedstaaten mit zwei oder drei Amtssprachen muss die mit allgemeinen und zusätzlichen Warnhinweisen zu bedeckende Fläche größer sein.

Auf Druck des Europäischen Parlaments ist es den Mitgliedstaaten ab 1. Oktober 2004 auch erlaubt, neben den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen auch Farbfotos oder andere Abbildungen vorzusehen, die die gesundheitlichen Folgen des Rauchens zeigen. Der Schockeffekt solcher Bilder hat sich in Ländern wie Kanada und Brasilien als sehr groß erwiesen. Die Warnhinweise können auch Telefonnummern, E-Mail- oder Internetadressen für diejenigen enthalten, die das Rauchen aufgeben und sich entsprechend beraten lassen wollen. Obwohl kein Mitgliedstaat verpflichtet wird, solche Abbildungen einzuführen, darf er die Einfuhr von Zigaretten aus EU-Mitgliedstaaten, in denen sie zulässig sind, nicht blockieren.

Mehr Produktinformation für Verbraucher

Hunderte von „tabakfremden“, süchtig machenden Zusatzstoffen werden in der Zigarettenherstellung eingesetzt. Ab 31. Dezember 2002, müssen die Tabakunternehmen ihren Regierungen alljährlich eine Liste sämtlicher Zusatzstoffe übermitteln, die sie in ihren Produkte verwenden, einschließlich Angaben zu Menge und Grund ihrer Verwendung. Die Kommission muss spätestens bis zum 31. Dezember 2004 eine Standardliste von EU-weit zulässigen Inhaltsstoffen für Tabakerzeugnisse vorlegen.

Die Richtlinie zu Werbung und Sponsoring

Tabakwerbung im Fernsehen ist durch ein EU-Gesetz bereits seit 1991 verboten. Eine Richtlinie zur Tabakwerbung in anderen Medien sowie zum Sponsoring durch Tabakhersteller wurde von der EU 1998 angenommen. Diese Richtlinie wurde jedoch aufgrund einer Klage der Bundesregierung, derzufolge die EU ihre Befugnisse überschritten habe, vom Europäischen Gerichtshof kassiert. Der Gerichtshof schloss sich der Auffassung Deutschlands an und setzte die Richtlinie mit der Begründung außer Kraft, dass bestimmte Arten von Werbung – auf Postern, Sonnenschirmen, Aschenbechern und in Kinos – keine Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt hätten, sondern lokal begrenzt seien. Die Richter fügten jedoch hinzu, dass es keinen Grund gebe, die Binnenmarkt-Gesetzgebung nicht zu nutzen, um Tabakwerbung zu verbieten.

Die Kommission brachte 2001 daher einen neuen, sehr sorgfältig formulierten Richtlinienentwurf ein, um die zuvor aufgetauchten Probleme zu vermeiden. Es ist darin deshalb nur von Werbung und Sponsoring mit “grenzüberschreitender Wirkung” die Rede.

Die neue Richtlinie untersagt Tabakwerbung in den Printmedien, im Radio und im Internet, obwohl es Ausnahmen für Fachveröffentlichungen geben soll, die sich an den Tabakhandel richten. Gleichfalls verboten ist Tabakwerbung im Rundfunk oder bei Ereignissen mit grenzüberschreitendem Charakter wie Formel-I-Rennen sowie die kostenlose Verteilung von Zigaretten und anderen Tabakwaren bei solchen Veranstaltungen. Den Mitgliedstaaten ist es allerdings erlaubt, noch strengere Anti-Tabak-Maßnahmen erlassen.

Das Europäische Parlament hat diese Richtlinie mit großer Mehrheit angenommen. Sie soll im Juli 2005 in Kraft treten. Die deutsche Regierung kündigte im September 2003 an, erneut den Europäischen Gerichtshof anrufen zu wollen.

Frischer Gegenwind für blauen Dunst

Die Europäische Kommission denkt über weitere Maßnahmen gegen den blauen Dunst nach. Beihilfen für Tabakbauern, im EU-Haushalt mit rund 1 Milliarde € ausgewiesen, könnten gestrichen werden und in Einkommensbeihilfen für die Landwirte und die Förderung der Regionen fließen. Diskutiert wird ferner, das Rauchen in öffentlichen Räumen, auch in Lokalen, zu verbieten, um die Angestellten vor dem Passivrauchen und die Arbeitgeber vor Klagen zu schützen. Auch das Personal der Kommission darf ab Mai 2004 nicht mehr in den Büroräumen rauchen.



  
Berichterstatter:
  
Werbung und Sponsoring: Manuel Medina Ortega (PES, E)
Herstellung, Vermarktung und Verkauf von Produkten: Jules Maaten (ELDR, NL)
  
Amtsblatt - endgültige Rechtsakte
  
Werbung und Sponsoring
Herstellung, Vermarktung und Verkauf von Produkten

 

 

 
  Publishing deadline: 2 April 2004