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Europa beim Internet-Boom an vorderster Front halten

Durch die explosionsartige Ausbreitung der Internetnutzung in den letzten Jahren sah sich die Europäische Union veranlasst, ein breites Spektrum an Rechtsvorschriften zu erlassen in der Hoffnung, den Nutzen dieser neuen Technik zu mehren und gleichzeitig die Öffentlichkeit und die Unternehmen vor ihren unerwünschten Nebenwirkungen zu schützen. Das Europäische Parlament hat an diesen Rechtsvorschriften aktiv mitgewirkt, besonders an der Einführung eines neuen Domänennamens oberster Stufe „.eu“ und an der Eindämmung von Spam, der Verstärkung des Datenschutzes und der Erhöhung der Haushaltsmittel für ein Programm zur Verbesserung der Netzsicherheit.

Seit der Einführung der Internetadressen beruhen Domänen oberster Stufe auf Endungen wie „.int“, „.com“, „.net“ and „.org“. Etwa 20 Millionen Adressen sind unter diesen Kürzeln registriert, aber in den letzten Jahren gibt es eine Nachfrage nach einem Domänennamen „.eu“, um eine europäische Identität zu fördern und die Existenz der EU als Rechtsraum widerzuspiegeln. Dank einer neuen EU-Verordnung ist eine solche Domäne inzwischen entstanden, so dass in der EU ansässige Unternehmen und Einzelpersonen sie für ihre Websites und E-Mail-Adressen verwenden können, wenn sie dies wünschen. Die neue Domäne ersetzt keine bestehenden Domänen wie beispielsweise „.fr“, „.de“ und „.co.uk“, sondern wird als Alternative angeboten. Im Laufe der Zeit jedoch dürfte die Domäne „.eu“ so weit verbreitet sein wie „.com“ oder „.org“.

Die Verordnung zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ sieht ein Register vor, das die Domäne verwalten soll. Inzwischen ist für die Wahrnehmung dieser Aufgabe eine Organisation ausgewählt worden: die European Domain Name Registry (EURID), eine unabhängige Stelle ohne Erwerbszweck, die Unternehmen akkreditieren wird, die die Registrierungen vornehmen sollen. Jede natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb der EU oder jede in der EU niedergelassene Unternehmung oder Organisation hat das Recht, auf „.eu“ endende Domänennamen eintragen zu lassen. Eintragungen werden ab der zweiten Jahreshälfte 2004 möglich sein, allerdings stufenweise, um den Inhabern älterer Rechte die Gelegenheit zur Eintragung zu geben. Die Europäische Kommission wird Regeln über spekulative und missbräuchliche Eintragungen, Rechte am geistigen Eigentum und sprachliche Fragen erlassen.

Der wichtigste Beitrag des Parlaments zu dieser Rechtsvorschrift bestand darin, detaillierter festzulegen, wie das Register aufgebaut sein sollte, und dafür zu sorgen, dass es fair, transparent und unabhängig geführt wird. Das Parlament bestand auch darauf, dass in Streitfällen das Register eine Vermittlungs- und Schiedsstelle bereitstellen sollte, die entweder kostenlos oder nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Schließlich werden sich auf Druck von EP-Mitgliedern Online-Unternehmen, die unter dem Domänennamen „.eu“ eingetragen sind, letztlich auf einen Verhaltenskodex und ein System zur außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen verpflichten, damit die Verbraucher dem „.eu“-Gebiet Vertrauen entgegenbringen.

Spam Einhalt gebieten und Einkaufen im Internet leichter machen

Das Parlament nahm auch Einfluss auf eine Richtlinie über Datenschutz und Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.

Beim Datenschutz bestanden die EP-Mitglieder erfolgreich darauf, dass die Mitgliedstaaten zwar die Möglichkeit haben sollten, sich über Datenschutzregeln hinwegzusetzen, um gegen Straftaten zu ermitteln oder die nationale oder öffentliche Sicherheit zu schützen, dass dies aber nur zulässig sein sollte, wenn die Maßnahmen „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig“ sind. Wenn die Mitgliedstaaten Daten aufbewahren wollen – was gemäß der Richtlinie nur über einen begrenzten Zeitraum zulässig ist –, müssen ihre Rechtsvorschriften mit den allgemeinen Grundsätzen des EU-Rechts sowie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang stehen.

Was das Spam-Problem anbelangt, waren die Meinungen im Parlament zu den Mitteln und Wegen zur Bekämpfung „unerbetener elektronischer Mitteilungen“ für die Zwecke der Direktwerbung (einschließlich Spam-E-Mail, kommerzielle Kommunikation per Fax und automatische Anrufsysteme) anfänglich geteilt. Einige Mitglieder neigten zu einem Ansatz, wonach die Kunden zuerst ausdrücklich zustimmen müssen, ehe Unternehmen oder Organisationen ihnen solche Nachrichten zusenden dürfen („Opt-in“). Andere zogen ein System vor, das die Zusendung der Nachrichten von vornherein erlaubte, den Kunden jedoch das Recht einräumt, ihre Streichung von der Versandliste zu verlangen („Opt-out“). Wieder andere hielten es für sinnvoll, jeden Mitgliedstaat selbst über diese Frage entscheiden zu lassen.

Nach leidenschaftlich geführten Debatten fand schließlich das „Opt-in“-System für alle diese Arten elektronischer Nachrichten breite Unterstützung bei den EP-Mitgliedern. Allerdings fügten sie eine Zusatzklausel hinzu: Wenn ein Unternehmen oder eine Einzelperson beim Verkauf einer Ware elektronische Kontaktinformationen von den eigenen Kunden erhalten hat, dürfen diese Informationen für die Direktwerbung für eigene ähnliche Waren verwendet werden, sofern den Kunden deutlich mitgeteilt wird, dass sie diesem Vorgehen ohne großen Aufwand und kostenlos widersprechen können.

In einer gesonderten Richtlinie, die Schranken beseitigen sollte, die dem elektronischen Geschäftsverkehr in der EU im Wege standen, und standardisierte Rechtsvorschriften für Einkäufe im Internet festlegte, bestanden die EP-Mitglieder darauf, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass Dienstleistungsanbieter, die unerbetene Werbe-E-Mails übermitteln, regelmäßig die in jedem Mitgliedstaat geführten Robinson-Listen konsultieren.

Verbesserung der Netzsicherheit

Spamming und Hacking verursachen nicht nur Ärger, sondern sind auch die kostspieligsten Probleme, mit denen Internetbenutzer heute zu kämpfen haben. Unternehmen und Organisationen können an elektronischer Spionage oder dem Eindringen von Viren in ihre Netze zugrunde gehen. Um zur Bewältigung dieses Problems beizutragen, hat die EU das Programm Modinis zur Überwachung und Beobachtung des eEurope-Aktionsplans 2005 geschaffen, der als Teil der Lissabonner Strategie aufgestellt wurde. Das Programm, das von 2003 bis 2005 dauert, soll beispielhafte Praktiken in der Informationstechnologie unter den Mitgliedstaaten verbreiten, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Informationsgesellschaft analysieren und die Netz- und Informationssicherheit verbessern.

Ursprünglich befürwortete das Parlament den Vorschlag der Kommission, für dieses Programm 25 Millionen Euro bereitzustellen, während der Ministerrat um eine Begrenzung auf 20 Millionen Euro bemüht war. Das EP akzeptierte daraufhin einen Kompromissbetrag von 21 Millionen, mit dem das Programm wohl seine Ziele erreichen wird.



  
Berichterstatter:
  
Einführung der Internetdomäne oberster Stufe „.eu“: Colette Flesch (ELDR, L)
Mehrjahresprogramm zur Überwachung und Beobachtung von eEurope (Modinis): Imelda Mary Read (PES, UK)
Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation: Marco Cappato (IND, I)
Rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft: Ana Palacio Vallelersundi (EPP-ED, E) - nicht mehr Mitglied des Europäischen Parlaments
  
Überblick über die Legislativverfahren:
  
Einführung der Internetdomäne oberster Stufe „.eu“
Mehrjahresprogramm zur Überwachung und Beobachtung von eEurope (Modinis)
Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
Rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft
  
Amtsblatt – endgültige Rechtsakte
  
Einführung der Internetdomäne oberster Stufe „.eu“
Mehrjahresprogramm zur Überwachung und Beobachtung von eEurope (Modinis)
Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
Rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft

 

 

 
  Publishing deadline: 2 April 2004