Interfraktionelle Arbeitsgruppen im Europäischen Parlament
Interfraktionelle Arbeitsgruppen sind ein Forum für den informellen Meinungsaustausch zwischen den verschiedenen Fraktionen über besondere Themen und für Kontakte zwischen den Mitgliedern und der Zivilgesellschaft. Jede interfraktionelle Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern aus mindestens drei verschiedenen Fraktionen.
Die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind keine Gremien des Parlaments, werden aber vom Parlament anerkannt. Zu Beginn jeder Wahlperiode werden sie von den Fraktionsvorsitzenden einvernehmlich gebildet.
Liste der interfraktionellen Arbeitsgruppen
Es folgt die Liste der interfraktionellen Arbeitsgruppen der laufenden Wahlperiode. Interfraktionelle Arbeitsgruppen dürfen nicht mit inoffiziellen Gruppierungen oder Freundschaftsgruppen verwechselt werden, die nicht offiziell anerkannt und daher nicht in dieser Liste aufgeführt sind.
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung [IG9-01]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Rassismusbekämpfung und Vielfalt [IG9-02]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Künstliche Intelligenz und Digitalisierung [IG9-03]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Biologische Vielfalt, Jagd und ländlicher Raum [IG9-04]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Krebs [IG9-05]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Kinderrechte [IG9-06]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Christen im Nahen Osten [IG9-07]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Klimawandel, biologische Vielfalt und nachhaltige Entwicklung [IG9-08]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Nachhaltige langfristige Investitionen und wettbewerbsfähige europäische Industrie [IG9-09]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Demografische Herausforderungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Übergang junger Menschen ins Berufsleben [IG9-10]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Behinderung [IG9-11]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Europäisches kulturelles Erbe, Jakobsweg und weitere europäische Kulturwege [IG9-12]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Armutsbekämpfung [IG9-13]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Religions- und Glaubensfreiheit und religiöse Toleranz [IG9-14]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Grüner New Deal [IG9-15]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe LGBTI [IG9-16]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Ländliche Gebiete, Bergregionen und entlegene Gebiete (RUMRA) und intelligente Dörfer [IG9-17]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Meere, Flüsse, Inseln und Küstengebiete (Searica) [IG9-18]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Luftraum und Raumfahrt [IG9-19]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) [IG9-20]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Sozialwirtschaft [IG9-21]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Gewerkschaften [IG9-22]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Traditionelle Minderheiten, nationale Gemeinschaften und Sprachen [IG9-23]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Städtisches Umfeld [IG9-24]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Wohlergehen und Erhaltung von Tieren [IG9-25]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Westsahara [IG9-26]
- Interfraktionelle Arbeitsgruppe Wein, Spirituosen und Lebensmittel [IG9-27]
Regelung für die Bildung interfraktioneller Arbeitsgruppen
Für interfraktionelle Arbeitsgruppen gelten Artikel 35 der Geschäftsordnung und weitere interne Regelungen.
Im Interesse der Transparenz dürfen nur im Transparenzregister verzeichnete Interessenvertreter an Aktivitäten der interfraktionellen Arbeitsgruppen mitwirken, die im Parlament organisiert werden (durch Teilnahme an, Unterstützung von oder als Mitgastgeber von Treffen oder Veranstaltungen). Zudem muss jede interfraktionelle Arbeitsgruppe eine jährliche Erklärung über die finanziellen Interessen veröffentlichen, in der alle erhaltenen Geld- und Sachleistungen (finanzielle, personelle und materielle Unterstützung) erfasst sind.
Darüber hinaus ist es den interfraktionellen Arbeitsgruppen untersagt,
- den Namen oder das Logo des Parlaments oder der Fraktionen zu verwenden,
- im Namen des Parlaments Stellungnahmen abzugeben,
- Tätigkeiten auszuüben, die mit den offiziellen Tätigkeiten des Parlaments oder seiner Organe verwechselt werden könnten,
- Tätigkeiten auszuüben, die sich negativ auf die Beziehungen zu Organen der Union oder zu Drittstaaten auswirken könnten, und
- Veranstaltungen in Drittstaaten durchzuführen, die mit einer Mission eines offiziellen Organs des Parlaments – etwa einer Wahlbeobachtungsmission – zusammenfallen.
Für die Aufsicht über die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind die Quästoren zuständig.