Schutz personenbezogener Daten 

Das Europäische Parlament darf zur Wahrnehmung seiner Pflichten gegenüber den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern personenbezogene Daten erheben, die im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 („die Verordnung“) erhoben und verarbeitet werden.

Welches sind die einschlägigen Rechtsvorschriften?

Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 21. November 2018, in Kraft getreten am 11. Dezember 2018)

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2019 über die Annahme der Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG.

Was sind „personenbezogene Daten“?

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. als „identifizierbar“ wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Erhebt das Europäische Parlament personenbezogene Daten?

Auf den Websites des Europäischen Parlaments werden in geringem Umfang personenbezogene Daten erhoben. Manche Angaben sind aufgrund der dem Internet zugrunde liegenden Technologien obligatorisch, manche sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Websites des Europäischen Parlaments erforderlich, und manche werden von Ihnen freiwillig übermittelt, indem Sie auf Bannern oder in bestimmten Formularen Ihre Einwilligung dazu geben. Nur auf wenigen Seiten werden Sie aufgefordert, personenbezogene Daten einzugeben, damit bestimmte Dienstleistungen erbracht oder spezielle Anfragen beantwortet werden können. In diesen Fällen werden Sie in einer eigenen Erklärung zum Datenschutz stets unter anderem über den Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die Rechtsgrundlage, die Kategorien der erhobenen Daten und vor allem über Ihre Rechte und darüber informiert, an wen Sie sich zwecks Ausübung Ihrer Rechte wenden können. Auf der Seite „Referat Bürgeranfragen (Ask EP)“ befindet sich beispielsweise eine Schaltfläche „Kontakt“, über die ein Online-Formular aufgerufen wird. In diesem Formular werden Sie aufgefordert, Ihren Namen und Vornamen, Ihr Wohnsitzland und Ihre E-Mail-Adresse einzugeben (Pflichtfelder). Zusätzlich können Geschlecht, Adresse, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit angegeben werden. Das abgeschickte Formular wird per E-Mail an die zuständige Dienststelle übermittelt, damit diese Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten kann.

Das Europäische Parlament gewährleistet, dass die erhobenen Daten ausschließlich für bestimmte und klar angegebene Zwecke verarbeitet und nicht für andere Zwecke wiederverwendet werden.

Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Verarbeitung der Daten erforderlich ist. Ausführliche Informationen über die Aufbewahrungsfristen finden Sie stets in der Erklärung zum Datenschutz in Bezug auf den jeweiligen Verarbeitungsvorgang. Bestimmte Daten können unbeschadet anderer Bestimmungen der Verordnung zu Zwecken der historischen Forschung oder statistischen Zwecken oder aus Sicherheitsgründen über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.

Gibt das Europäische Parlament personenbezogene Daten an Dritte weiter?

Personenbezogene Daten werden vom Europäischen Parlament gegenüber Dritten nur offengelegt, wenn dies zur Verwirklichung der festgelegten Zwecke erforderlich ist, und sie werden nur gegenüber den genannten Kategorien von Empfängern offengelegt. Das Europäische Parlament gibt keine personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung weiter und verpflichtet sich, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um diese Daten vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte zu schützen.

Auf den Websites des Europäischen Parlaments können Links zu anderen Websites bereitgestellt werden. Da das Europäische Parlament keinen Einfluss auf diese Websites hat, wird empfohlen, dass Sie sich mit deren Datenschutzbestimmungen vertraut machen.

Welche Rechte haben Sie?

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf Auskunft, welche sie betreffenden personenbezogenen Daten das Europäische Parlament über sie gespeichert hat, und sie haben das Recht, deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen, deren Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen, das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder ausdrücklichen Einwilligung, so hat die betroffene Person außerdem das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei dadurch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.

Bei allen Anliegen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich gern an den Verantwortlichen (in der Erklärung zum Datenschutz in Bezug auf den jeweiligen Verarbeitungsvorgang angegeben) oder den Datenschutzbeauftragten des Europäischen Parlaments wenden.

Außerdem haben Sie das Recht, sich an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zu wenden – die Datenschutzbehörde für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union. Eine der Aufgaben dieser Behörde ist die Bearbeitung von Beschwerden und die Durchführung von Untersuchungen. 

Datenschutzbeauftragter des Europäischen Parlaments

Der Datenschutzbeauftragte des Europäischen Parlaments ist dafür zuständig ist, die Anwendung der Verordnung im Organ zu überwachen.

Alle Dienststellen des Europäischen Parlaments, die personenbezogene Daten verwenden, fallen unter diese Verordnung und müssen den Datenschutzbeauftragten über alle Vorgänge informieren, die personenbezogene Daten betreffen. Dazu gehören beispielsweise deren Sammlung, Abfrage, Übermittlung und Organisation.

Diese Vorgänge werden in speziellen Einträgen beschrieben, die im „Datenschutzregister für die Datenverarbeitungsvorgänge des Europäischen Parlaments“ gespeichert sind, das im Internet öffentlich zugänglich ist. Alle Bürgerinnen und Bürger können in der Sprache Einsicht in diese Einträge nehmen, in der die Informationen eingegeben wurden. Alle betroffenen Personen können auf der Grundlage der in den Einträgen enthaltenen Informationen die Rechte wahrnehmen, die ihnen mit der Verordnung eingeräumt werden.

Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist die Datenschutzbehörde für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union.

Eine der Aufgaben dieser Behörde ist die Bearbeitung von Beschwerden und die Durchführung von Untersuchungen. Der EDSB nimmt Beschwerden entgegen und bearbeitet sie.

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