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Abkommen mit Drittländern: Das Parlament hat das letzte Wort

Die Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen bilden den Rahmen für die Beziehungen zwischen den Drittländern und den Mitgliedstaaten der Union. Wenn die Union Abkommen mit Drittländern schließt, muss das Parlament seine Zustimmung geben, ohne die der Vertrag weder ratifiziert werden noch in Kraft treten kann.

Die Assoziierungsabkommen dienen zwar allgemein dem politischen Dialog und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, beinhalten aber häufig auch die schrittweise Einführung einer Freihandelszone für bestimmte Industrie- und Agrarerzeugnisse bei gleichzeitiger Förderung der dauerhaften Entwicklung. Die Verträge können auch Vorschriften zur Sicherheit, zum Personenverkehr, zur illegalen Einwanderung und der Bekämpfung des organisierten Verbrechens enthalten. Die Zusammenarbeit in so verschiedenen Bereichen wie private Investitionen, wissenschaftliche Programme oder Umweltschutz wird erleichtert. Der Austausch im kulturellen und sozialen Bereich trägt ebenfalls zu einem umfassenderen Dialog zwischen Bürgern der beiden geografischen Zonen bei.

Seit einigen Jahren beinhalten diese Abkommen auf Druck des Parlaments systematisch Menschenrechtsklauseln und können im Falle eines Verstoßes ausgesetzt werden. In der Vergangenheit hat das Parlament dieses Druckmittel erfolgreich eingesetzt, um einige Drittländer zu veranlassen, glaubwürdige Zusagen für eine stärkere Achtung der Menschenrechte zu machen. In den 80er und 90er Jahren hat das Parlament auf diese Weise den Abschluss von Abkommen oder Protokollen mit Ländern wie Israel, der Türkei, Syrien und Marokko verzögert.

Annäherung an den Mittelmeerraum

In der Wahlperiode 1999-2004 hat das Parlament mehrere Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen mit Ägypten (2001), Algerien (2002) und dem Libanon (2003) angenommen. Sie sind im Rahmen der Erklärung von Barcelona aus dem Jahre 1995 zu sehen, die auf engere Beziehungen zwischen der Union und den Mittelmeerländern abzielt. Ziel dieser Abkommen ist es, zum Frieden und zur Sicherheit beizutragen, sowie die Handelsbeziehungen und den politischen Dialog mit der Region zu beleben.

Das Europäische Parlament hat das Abkommen mit Ägypten nach mehr als sechsjährigen Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien gebilligt. Es werden weite Bereiche erfasst, die eine direkte Auswirkung auf die Bürger haben in den Sektoren Bildung, Wissenschaft, Technologie, Umwelt, Industrie, Finanzdienste, Landwirtschaft und Fischerei, Telekommunikation, Energie, Transportwesen, Fremdenverkehr, Geldwäsche, Bekämpfung des Drogenkonsums und des Terrorismus sowie Verbraucherschutz.

Fünfjährige Verhandlungen waren notwendig, um das Assoziationsabkommen mit Algerien zum Abschluss zu bringen. Eines der Hauptmerkmale dieses Abkommens ist die Einführung einer engeren Zusammenarbeit im Bereich Justiz und innere Angelegenheiten, was sehr konkrete Auswirkungen auf die Bürger haben wird. Im Bereich des Personenverkehrs haben sich die Unterzeichner verpflichtet, die Verfahren zur Ausstellung von Visa zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf den Kampf gegen das organisierte Verbrechen, die Geldwäsche, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, den Drogenhandel, den Terrorismus und schließlich die Verhütung de illegalen Einwanderung.

Das Parlament hat dem Abkommen mit dem Libanon nach siebenjährigen Verhandlungen seine Zustimmung erteilt. Ein wesentliches Element dieses Abkommens ist die schrittweise Einführung einer Freihandelszone für einen Zeitraum von zwölf Jahren für Agrar- und Industrieerzeugnisse. Andere Vorschriften regeln darüber hinaus das Niederlassungsrecht, den Wettbewerb, den Kapitalverkehr, den Schutz des geistigen Eigentums und die Auftragsvergabe.

Ein strategisches Abkommen für Lateinamerika

Indem das Parlament im Jahre 2003 grünes Licht für das Assoziationsabkommen mit Chile gegeben hat, hat es eine echte strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika gebilligt, wie es dies in 2001 in einer Entschließung vorgeschlagen hatte. Dieses Abkommen beruht auf drei Säulen: dem politischen Dialog, dem Handel und der Zusammenarbeit. Die politischen Klauseln beziehen sich auf die Herausforderungen der Globalisierung, die Bekämpfung des Terrorismus und die Achtung der Menschenrechte. Im handelspolitischen Bereich sieht das Abkommen eine Zollsenkung vor, die über die von der Welthandelsorganisation festgelegten Verpflichtungen hinaus geht, und zwar insbesondere im Bereich der Liberalisierung der Importe von Industrie- und Agrarerzeugnissen aus Chile. Die Vorschriften zur Zusammenarbeit schließlich betreffen die Bekämpfung der illegalen Einwanderung sowie die Armut und die Umwelt.



  
Berichterstatter:
  
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG/Arabische Republik Ägypten: Hugues Martin (EPP-ED, F)
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG/Algerien: Raimon Obiols I Germà (PES, E)
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG/Libanon: Gerardo Galeote Quecedo (EPP-ED, E)
Assoziationsabkommen EG/Chile: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (EPP-ED, E)
  
Verfahrensüberblick:
  
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG/Arabische Republik Ägypten
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG/Algerien
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG/Libanon
Assoziationsabkommen EG/Chile
  
Im Amtsblatt veröffentlichte endgültige Rechtsakte:
  
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG/Arabische Republik Ägypten - vom Parlament angenommener Text
Parlament
Parlament
Assoziationsabkommen EG/Chile - vom Parlament angenommener Text

 

 

 
  Publishing deadline: 2 April 2004