Suche

STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 17. Dezember 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1057 und (EU) 2021/1058 hinsichtlich der Regionalen Soforthilfe für den Wiederaufbau (RESTORE)

17-12-2024 TC1-COD(2024)0275 2024/0275(COD)

STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 17. Dezember 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2220 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten

17-12-2024 TC1-COD(2024)0274 2024/0274(COD)

STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 17. Dezember 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn

17-12-2024 TC1-COD(2024)0249 2024/0249(COD)

STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 17. Dezember 2024 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates in Bezug auf forstliches Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“, dessen Etikettierung und die Namen der für Zulassung und Kontrolle der Erzeugung zuständigen Behörden

17-12-2024 TC1-COD(2024)0214 2024/0214(COD)

STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 27. November 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 im Hinblick auf Vanuatu

27-11-2024 TC1-COD(2024)0128 2024/0128(COD)

STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 22. Oktober 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine

22-10-2024 TC1-COD(2024)0234 2024/0234(COD)

Kontakt

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Die meisten EU-Rechtsvorschriften werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen. Dabei sind das Europäische Parlament und der Rat der EU in zahlreichen Angelegenheiten gleichberechtigt.

Standpunkte des Parlaments

Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren legt das Europäische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung auf Grundlage des von der Kommission vorgelegten Vorschlags fest. Billigt der Rat den Standpunkt nicht, kann das Europäische Parlament seinen Standpunkt in zweiter Lesung durch Annahme von Änderungsanträgen zum Standpunkt des Rates festlegen.
Grundsätzlich erhalten Standpunkte des EP die Form konsolidierter Texte: Politische Änderungen und technische Anpassungen werden in den Kommissionsvorschlag (in erster Lesung) beziehungsweise in den Standpunkt des Rates (zweite Lesung) eingearbeitet.
Die Standpunkte in erster und zweiter Lesung werden dem Rat und der Kommission zugeleitet und dienen als Grundlage für die Fortsetzung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens.
Siehe auch: Artikel 203der Geschäftsordnung und ordentliches Gesetzgebungsverfahren.

Erläuterung der Kennzeichnung der Standpunkte des Parlaments:

  • Texte, über die vor ihrer Annahme durch das Parlament eine Einigung mit dem Rat erzielt wurde:

    Bei politischen Änderungen wird neuer bzw. geänderter Text durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ▌ gekennzeichnet. Technische Änderungen ohne politischen Charakter, die sich aus der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen ergeben, werden nicht gekennzeichnet.
  • Texte, über die vor ihrer Annahme durch das Parlament keine Einigung mit dem Rat erzielt wurde:

    Bei politischen Änderungen wird neuer bzw. geänderter Text durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch Durchstreichung des gestrichenen Texts gekennzeichnet. Die Nummern der einzelnen Abänderungen werden in eckigen Klammern angegeben. Technische Änderungen ohne politischen Charakter, die sich aus der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen ergeben, werden nicht gekennzeichnet.