Regeln für angemessenes Verhalten 

Das Europäische Parlament hat Regeln für angemessenes Verhalten von Abgeordneten und Mitarbeitern mit Blick auf Transparenz und ethische Fragen festgelegt. Hier erfahren Sie mehr.

Vorbeugung von Mobbing und Diskriminierung

Die Mitglieder nehmen von Mobbing oder sexueller Belästigung aller Art Abstand und wahren den Kodex für angemessenes Verhalten für Mitglieder des Europäischen Parlaments im Rahmen ihres Mandats (siehe Artikel 10 Absatz 6 der Geschäftsordnung).

Mit dem Kodex für angemessenes Verhalten für Mitglieder des Europäischen Parlaments soll sichergestellt werden, dass Abgeordnete allen Mitgliedern und Mitarbeitern des Europäischen Parlaments mit Würde, Höflichkeit und Respekt sowie frei von Vorurteil und Diskriminierung begegnen.

Dabei wird von Parlamentsmitgliedern erwartet, dass sie sich auf professionelle Weise verhalten und in ihren Beziehungen zu den Mitarbeitern von jedweder herabsetzenden, beleidigenden, abfälligen oder diskriminierenden Bemerkung sowie von allen unmoralischen, erniedrigenden oder rechtswidrigen Handlungen absehen.

Der Kodex für angemessenes Verhalten ist der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments als Anlage beigefügt (Anlage II).

Alle Mitglieder müssen bei Amtsantritt eine Erklärung unterzeichnen, in der sie sich dazu verpflichten, diesen Kodex einzuhalten.

Mitglieder, die diese Erklärung nicht unterzeichnet haben, können nicht zu Amtsträgern des Parlaments oder eines seiner Organe gewählt oder als Berichterstatter benannt werden oder in einer offiziellen Delegation oder bei interinstitutionellen Verhandlungen mitwirken. Alle Erklärungen werden auf der Website des Parlaments der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, und zwar ungeachtet dessen, ob sie unterzeichnet wurden. Unterschriften der Mitglieder können auf der Website nicht veröffentlicht werden. Daher bedeutet ein auf einer Erklärung vermerktes Datum, dass die Erklärung an diesem Tag unterzeichnet wurde.

Definition und Beilegung von Interessenkonflikten

Gemäß den im Verhaltenskodex für Mitglieder in Bezug auf Integrität und Transparenz festgelegten Leitlinien handeln die Mitglieder ausschließlich im öffentlichen Interesse und üben ihr Amt nach Maßgabe der Verhaltensgrundsätze der Uneigennützigkeit, Integrität, Transparenz, Sorgfalt, Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit und Wahrung der Würde sowie des guten Rufs des Europäischen Parlaments aus.

Im Verhaltenskodex werden Interessenkonflikte und der Umgang der Mitglieder mit ihnen definiert. So sind die Mitglieder verpflichtet, eine ausführliche Erklärung über ihre privaten Interessen, gegebenenfalls eine Vermögenserklärung, eine Erklärung zur Kenntnis möglicher Interessenkonflikte und eine Erklärung über die Teilnahme an von Dritten organisierten Veranstaltungen abzugeben sowie alle offiziellen Geschenke anzuzeigen, die sie in ihrer amtlichen Funktion erhalten haben und ungefähr mehr als 150 EUR wert sind.

Darüber hinaus müssen die Mitglieder gemäß dem Verhaltenskodex alle geplanten Treffen mit Interessenvertretern, die unter das Transparenz-Register fallen, und mit Vertretern von Behörden von Drittländern veröffentlichen, auch wenn sie diese Treffen an ihre Assistenten delegieren.

Gegen Mitglieder, denen ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex nachgewiesen wird, kann der Präsident Sanktionen verhängen. Diese Sanktionen werden von der Präsidentin während der Plenartagung angekündigt und auf der Website des Parlaments veröffentlicht.

Weitere Informationen: Geschäftsordnung: Artikel 11 – Verhaltensregeln in Bezug auf Integrität und Transparenz

Ethisches Verhalten von Mitarbeitern

Beamte der Europäischen Union müssen bei der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten eine Reihe von Regeln einhalten, die sowohl während ihrer Dienstzeit als auch nach ihrem Ausscheiden gelten. Diese Regeln, die im Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, dem vom Präsidium des Europäischen Parlaments verabschiedeten Verhaltenskodex, dargelegt sind, verpflichten alle Mitarbeiter zu Unabhängigkeit, Zurückhaltung, Geheimhaltung und Loyalität.

Zweck der allgemeinen Pflichten ist es, die Tätigkeit und das Ansehen der Europäischen Union und ihres Personals zu schützen. Sie sind sowohl bei der Amtsausübung als auch im Privatleben einzuhalten

Demnach müssen alle geschäftlichen Interessen oder Beteiligungen an Organisationen, die der Wahrnehmung dieser Pflichten abträglich sein könnten, unverzüglich erklärt werden. Bezahlte wie unbezahlte Nebentätigkeiten, die unter diese Bestimmungen fallen, bedürfen einer Genehmigung.

Es ist Parlamentsmitarbeitern untersagt, Geschenke oder Vergünstigungen von Dritten ohne vorherige Genehmigung anzunehmen, es sei denn der Geschenkwert liegt unter 100 EUR bzw. unter 300 EUR pro Jahr.

Bei Ausscheiden aus dem Dienst müssen Mitarbeiter das Parlament in Kenntnis setzen, wenn sie beabsichtigen, eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit aufzunehmen.

Informationen zu angemessenem Verhalten gegenüber Interessengruppen finden Sie auf der unter aufgeführten Seite Lobbygruppen und Transparenz.