Transparenz mit Blick auf die allgemeine Kostenvergütung
Die den Mitgliedern des Europäischen Parlaments gewährte allgemeine Kostenvergütung dient unter anderem zur Deckung von Kosten wie Bürobetriebs- und Bürounterhaltungskosten, Kosten für Bürobedarf und Dokumentation, Kosten für Büroausstattung, Kosten für Repräsentationstätigkeiten oder Verwaltungskosten.
Mitglieder können auf ihrer Profilseite der Parlaments-Website eine freiwillige Prüfung oder Bestätigung veröffentlichen, aus der hervorgeht, dass ihre Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung dem Abgeordnetenstatut sowie den betreffenden Durchführungsmaßnahmen entspricht.
Sie können hierzu ein Bestätigungsformular verwenden und entsprechende Belege hochladen (siehe Artikel 11 Absatz 2 der Geschäftsordnung).
Erfahren Sie mehr über die allgemeine Kostenvergütung, Dienstbezüge und Geschenke.