Transparenz mit Blick auf die allgemeine Kostenvergütung
Die den Mitgliedern gewährte allgemeine Kostenvergütung ist zur Deckung aller Kosten bestimmt, die ihnen in dem Mitgliedstaat entstehen, in dem sie gewählt wurden; darunter fallen Kosten für Posten wie Büroorganisation, Telefonrechnungen und Porto sowie für den Kauf, den Betrieb und die Wartung von IT-Ausstattung.
Mitglieder können auf ihrer Profilseite der Parlaments-Website eine freiwillige Prüfung oder Bestätigung veröffentlichen, aus der hervorgeht, dass ihre Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung dem Abgeordnetenstatut sowie den betreffenden Durchführungsmaßnahmen entspricht.
Sie können hierzu ein Bestätigungsformular verwenden und entsprechende Belege hochladen (siehe Artikel 11 Absatz 2 der Geschäftsordnung).
Erfahren Sie mehr über die allgemeine Kostenvergütung, Dienstbezüge und Geschenke.